Mehr und mehr finden Wahrheiten Ihren Weg in die öffentliche Diskussion. Ein Vorstandsmitglied der Polizeigewerkschaft in Sachsen hat in der letzten Woche den anliegenden Artikel auf der Homepage der Gewerkschaft veröffentlicht. Nun ist der Aufsatz wieder entfernt wurden, doch im Netz bleibt er trotzdem. Lesen Sie selbst: Es gilt Besatzungsrecht.
Polizist erkennt geltende Rechtslage
von deweert | 05.10.2011 | Neuigkeiten | 3 Kommentare
@Staatliche Selbstverwaltung
nur so geht es die Information als Waffe und viel viel Geduld mit den normalen Bürgern die ja meine es wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Grüße
Stefan
Also ich habe diese PDF mehrmals ausgedruckt im Auto liegen. Jeder Schein-Beamter den ich antreffe, bekommt sie in die Hände gedrückt…
Die Frage ist, wer den längeren Atem hat: Die Menschen, die sich an den Einwohner der bunten Täuschrepublik bereichern, bis nichts mehr zu holen ist, oder die Menschen, die sich schuldenfrei und propagandafrei halten bei gleichzeitiger Krisenvorsorge, die über den wöchentlichen Einkaufsvorrat hinausgeht.