Hallo Klardenker,
die Nachfrage zu Informationen zum Thema BRD und den richtigen und erfolgversprechenden Umgang mit Behörden, Finanzamt, Gerichten und Polizei ist ungemindert hoch, was uns zeigt, dass der Druck zunimmt. Wenn auf Fragen nach einer amtlichen Legitimation oder nur nach der Frage der genauen Staatsbezeichnung als Substantiv etc. schon einmal mit einem psychologischen Gutachten gedroht wird oder bei OWIG-Repressalien mit Gutachten über Nichtbefähigung zur Fürung von Fahrzeugen (Führerscheinentzug), erkennt man, dass die Herrschaften in der juristischen Argumentation am Ende sind. Gleichzeitig ist in einer Endphase eines Systems Vorsicht geboten, denn auf der einen Seite nehmen Unterstützungen, Freiräume und Möglichkeiten zu, wie auf der anderen Seite 10 km oder 10 Bearbeiter weiter, Repressalien, Irrationalitäten, Irritationen und Druck zunehmen. Für uns sind viele Verhalten überraschend, schwer nachvollziehbar oder erklärbar, zudem keine Regel aufstellbar oder ein Muster erkennbar ist. Uns erscheint es zunehmend ratsam weniger Schreiben mit Zurückweisung herauszuschicken. Denn damit ist immer der Konflikt vorprogrammiert. Eine Akzeptanz ist schwer verklagbar. Aber dass Geschäftsparteien jeweils eigene AGBs haben, ist nicht nur vorstellbar, sondern normal. Dahingehend habe ich die Musterschreiben verändert. Wir nennen es jetzt „Akzeptanz“ unter folgenden Bedingungen…. Diese sind dann so, dass wir sie von einem Staat erwarten müssen und können. Es steht nunmehr zweifelsfrei fest, dass sämtliche Verwaltungsgemeinschaften, Länder, Bund, Fa und Gerichte in einschlägigen Branchenführern als Firma gelistet sind. Was ich sehr umfangreich seit geraumer Zeit in meinen Vorträgen habe, hat hier jemand als pdf. sehr gut zur Verfügung gestellt. Wir sind übrigens nicht zur Aufklärung verpflichtet, das haben die auch niemals getan und es handelt sich hier auch nicht um Rechtsauffassungen, sondern es sind Tatsachen, die Folgen haben bzw. haben können, wenn wir es nur richtig verstehen, sie unter den Prämissen des Handelsrechtes, anzuwenden. Einige Schreiben (nicht mehr alle, wegen falscher Anwendung) finden sich als Muster im download. Dort sind auch immer die aktuellen.
Hallo,
da hier bereits mehrfach gefragt wurde, was nach dem versenden des Akzeptanz Schreibens passierte, berichte ich mal von meinem Fall.
Es geht um einen kleinen Verkehrsdelikt. Kostenpunkt an die „Behörde“ 40€ ca.
Das hielt ich für ein gutes Beispiel es mal zu probieren.
Nun sind die Kosten bereits bei ca 120€ und mir wird mit einer Zwangsvollstreckung gedroht.
Das Schreiben Akzeptanz habe ich 2 mal an meine Sachbearbeiterin geschickt und heute mit Ihr telefoniert.
Sie wird die geforderten Dokumente definitiv nicht erbringen.
Das Sie diese nicht erbringen kann, davon gehen wir alle aus, aber Sie will es auch nicht und so wie es aussieht muss sie es auch nicht. Die Maschine läuft einfach weiter. Es ist ihr egal.
Wie es nun genau ausgeht werde ich wohl bald erfahren. Aber bis jetzt sieht in meinem Fall so aus,als ob es nicht funktioniert hat.
Natürlich nicht, denn ich gehe davon aus, dass Sie ein Auto fahren, dass Sie bei denen handelsrechtlich zugelassen haben. Damit sind Sie zuerst in der Akzeptanz, nämlich der Akzeptanz Ihrer Regeln dafür.
Sie kommen hier nur weiter, wenn die Behörde handelsrechtliche formale und inhaltliche Fehler in ihren Schreiben macht. Die machen diese zuhauf. Aber auch das wird sie nicht interessieren. Machtfrage und keine schlechten persönlichen Erfahrungen bezüglich Haftung. Deswegen sollten Sie sich vorher überlegen, wie geht es nun weiter, wie stellen Sie handelsrechtlich sauber Rechnungen und wo und wie vollstrecken Sie diese. Erst wenn diese Leute auch mal zahlen müssen und es sich nicht „rechnet“ stoppt die Maschine, vorher nicht.
Hallo Andreas,
ja aber die Frage ist wie bzw. wo kriegen wir „die“ sauberen Rechnungen so durchgedrückt, das „die“ zahlen müssen?? Die Frage ist noch nicht beantwortet. Und solange das nicht geht, können wir maximal mehr Sand in deren Mühlen streuen um so das System lahm zulegen, oder?
Hallo Herr Clauss,
ich bin aktuell etwas irretiert.
Die Staatsangehörigkeit wird vom Vater abgeleitet/ ererbt, so weit so gut.
Wenn mein Vater (1942) im Königreich Württenberg geboren ist, ich (1965) aber im Großherzogtum Oldenburg, dann bin ich auch Württenberger und kein Oldenburger-richtig?
Ich habe dann doch die Staatsbürgerschaft Königreich Württenberg oder Großherzogtum Oldenburg (je nach Beantwortung der obrigen Frage) und nicht „Deutsches Reich“
Großvater und Ur- Großvater waren ebenfalls Oldenburger!
RuStAG 1913 § 1.
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.
Nach meiner Beschreibung oben, habe ich doch dann eine mittelbare Staatsangehörig zu einem Bundesstaat!
Es wäre nett wenn sie mir diese Frage abschließend beantworten könnten.
Dieses Thema ist so kompliziert und umfassend, dass ich mir es nicht versauen möchte durch einen dummen Formfehler.
Vielen Dank
wenn machbar, gehen Sie in der Abstammung vor 1914, denn 1942 gab es auch nur die „deutsche Staatsangehörigkeit“. Die StA, die derjenige dann hatte (also vor 1914), haben Sie „geerbt“ und diese reklamieren Sie für sich.
Wenn Sie später Oldenburger werden wollen, ist das kein Problem, dazu bedarf es aber staatlicher Organe und die gibt es dafür gerade nicht. Das ist ja die Aufgabe und Herausforderung.
Hallo Herr Clauss,
vielen Dank für die schnelle Antwort
Ich werde mich also auf meinen Großvater berufen, Großherzogtom Oldenburg.
Gibt es 1914 einen Stichtag oder muß es vor 1914 sein?
Sollte der Stichtag vor dem Geburtstag meines Großvaters liegen, werde ich mich auf meinen Ur- Großvater berufen, ebenfalls Großherzogtum Oldenburg.
Vielen Dank
Hallo Herr Clauss, hat der nachfolgende Vortrag mit ihnen zu tun und wenn ja, wo erhält man nähere Auskünfte über die Unterlagen?
http://revealthetruth.net/2013/02/21/der-one-peoples-public-trust-pfandet-rechtmasig-unternehmen-banken-und-regierungen-da-sie-sklaverei-und-private-geldsysteme-betreiben/
Hallo
Habe zwei Fragen:
1. Gibt es bereits Erfahrungen bei der Anwendung des Akzeptanzschreibens?
2. Bleibt die Anwendung des Akzeptanzschreibens nur für die sich als natürliche Person erklärt haben vorbehalten oder ist es auch für Personen innerhalb der BRD Systems anwendbar?
Hallo,
ich haben den Brief „Akzeptanz“ durchgelesen. Am Ende steht, dass man nur mit dem Vornamen unterschreiben soll.
Unterschreiben Natürliche Personen nur mit ihren Vornamen?
In welchem Gesetz kann man das genauer nachlesen?
Hallo Kerstin,
mögen Sie ein erneutes Schreiben dorthin senden, bezugnehmend auf Ihr vorangegangenes, im der Art des Akzeptanzschreibens und dieses NICHT unterschreiben. Die Verwaltungen mit ihren Mitteln begegnen: RichterInnen unterschreiben nicht mehr…tun wir es ihnen gleich- unterschreiben wir auch nicht mehr, gern auch mit dem Zusatz: …dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. An welche Gesetzte die Verwaltungen sich auch immer halten- oder nicht halten(Frankfurt/Main- Richterin erklärt sich für nicht Zuständig- also rechtsfreier Raum- folglich „Knüppelaktion“)
..Sie werden uns nichts schenken- wir können uns es erkämpfen..
Mario Hilgenfeld
Hallo.
Habe kurze Frage .
Wie trägt man „BRD“ bedienstete in das Internationale Schuldnerverzeichnis ein ?
Antwort kommt noch
Hallo Klardenker!
Ich bin neu hier im Forum und habe mehrere Fragen bezüglich „Beitagsservice“ (ehem. GEZ).
Die GEZ lehnte meine Kündigung (wegen Zusammenzug Freund) 2012 ab, da ich die Daten meines Freundes nicht angegeben hatte. Nach mehreren Schreiben droht nun der Beitragsservice über meine Gemeinde mit Zwangsvollstreckung.
Daraufhin habe ich das Schreiben ‚Akzeptanz‘ an die Gemeinde verschickt. Als Antwort bekam ich folgende Aussage: „… Sie verwechseln ggf. das Privatrecht mit dem öffentlichen Recht miteinander. Es handelt sich bei den rückständigen Rundfunkgebühren um öffentlich-rechtliche Forderungen, welche im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden müssen. Die Samtgemeindekasse Bad Nenndorf ist Vollstreckungsbehörde gem. § 8 Abs. 5 Satz 2 NVwVG. Es handelt sich nicht um ein Angebot, welches abgelehnt werden kann.(…)
Aufgrund eines Vollsteckungsauftrages des ARD ZDF Beitragsservice wurde bestätigt, dass die Vorraussetzungen gemäß NVwVG erfüllt sind. Eine Anordnung durch einen staatlichen Richter ist nicht erforderlich. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden eingeleitet. (…)“
Fragen: Wie soll ich mich verhalten bzw. antworten?
Sachbearbeiterin/Behörde Rechnung schreiben? 30.000 und 1.000.000 Euro?
Privatrecht/Öffentliches Recht – was gilt für mich?
Es ist doch ein Angebot, da ich die Samtgemeinde als Firma gefunden habe, oder?
Danke für Eure Antworten!
Staatsangehörigkeitsausweis oder Antrag auf Rechtsstellung als Deutscher?
Was ist nun richtig?
In diesem Vortrag http://www.youtube.com/watch?v=P17K_hT2WN0 , bei dem du Andreas auch anwesend warst (ich vermeide mal die Andrede Herr) geht der Redner davon aus, daß der StaAusweis nicht der richtige Weg ist, da es nur die deutsche Staatsangehörigkeit (ehemals Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich ?!) bescheinigt. Vielmehr wird auf den Antrag als Rechststellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit verwiesen, auch für nicht Spätaussiedler also für uns Alle!
Richtig!!! nach der Verwaltungsrichtlinie (siehe Klardenker) gelten beide Ausweise als Staatsangehörigkeitsausweise. Auf konkrete Nachfrage bei den Behörden, hieß es dort, dass die Anträge auf Rechtsstellung als Deutsche sich auf die Personengruppe bezieht, die zwar Deutsche, aber Ihre Herkunft nicht auf Angehörige in den Grenzen von 1937 ableiten können, für alle anderen gilt Antrag auf Urkunde „deutsche Staatsangehörigkeit“, deswegen gibt es diese Formulare in vielen Gemeinden nicht einmal mehr, weil es selten vorkommt und wahrscheinlich wird man bei Antragstellung gleich in die andere Urkunde gedrängt. So die Auskunft. Ob das auch nur eine Täuschung ist, wissen wir nicht, denn die Argumentation Deutscher, ohne deutsche Staatsangehörigkeit, könnte genausogut ein versteckter Hinweis auf die echte Staatsangehörigkeit sein, denn dann bleiben nur die Bundesstaaten übrig, also Preußen, Bayern, Sachsen, Hessen usw. Es ist ein Verwirrspiel ohne Ende – deswegen ist es wichtig, was in dem jeweiligen Antrag steht, also ich Preuße, Vater Preuße, Großvater Preuße am besten zurück bis in den völkerrechtlich letzten legalen Zustand und das war der Sommer 1914. Deswegen halte ich das Nachschieben der Urkunde und Willenserklärung, die nicht nur die Staatsangehörigkeit anzeigt, sondern auch den Menschen für unbedingt ratsam. Es liegt an uns, den Lug und Trug nun zu beenden. Die Argumentation im Vortrag hat auf jeden Fall etwas und ist nicht wegzuschieben, deswegen habe ich im download schon immer beide Möglichkeiten. So nebenbei – persönlich habe ich nur die eigene Willenswerklärung und Urkunde genutzt, worauf die mir in der Antwort erklärten: „Beanstandungen haben sich nicht ergeben“, also alles richtig. Mehr Zugeständnis kann man wohl nicht erwarten.
Danke für die schnelle Anwtort!
Wie ich auch den Kommentaren aus anderen Foren entnehmen kann, gibt es darauf keine eindeutige Antwort.
Ich erkläre es mir derzeit so:
Personalausweis mit „Staatsangehörigkeit: deutsch“ bedeutet Staatenlosigkeit und ist wohl die schlechteste Rechtsstellung
Staatsangehörigkeitsausweis, der die „deutsche Staatsangehörigkeit“
bescheinigt, bringt mich rechtlich zurück in die 30er und bedeutet eigentlich Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich. Etwas anderes kann mir die BRD auch nicht bescheinigen, da sie sich selber als die Fortführung des Deutschen Reiches sieht.
Willenserklärung und Urkunde drückt meinen Willen aus Staatsangehörigkeit Preussen, Bayern, etc… zu besitzen. Leider gibt es keine preussische oder sonstige Gemeinde, die mir einen Pass mit der entsprechenden Staatsangehörigkeit ausstellen kann.
Dadurch erhalte ich die rechtlich Stellung von vor 1933. Ob dir BRD meine Rechtsstellung allerdings anerkennt, bleibt äußerst fragwürdig.
Rein von der Bedeutung der Worte wäre „der Antrag auf Rechtstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit“ eigentlich der richtige Weg, wenn man gleichzeitig die Staatsangehörigkeit Preussen, Bayern,.. besitzt. Allerdings muss diese auch von der BRD akzeptiert werden, da die BRD niemanden in die Staatenlosigkeit entlässt.
Ich möchte wissen, ist man in der BRiD noch meldepflichtig oder gebe ich stets nur eine Postadresse an?
BRD-Personal ja, echte Menschen und Deutsche entsprechend RuStaG 1914 nicht. Viel Spaß und gutes Gelingen beim Durchsetzen. Tipp: eigene alte Gemeinden wieder aktivieren.
Hallo klardenker, ein paar Gedanken zum Umgang mit der Verwaltung:
Das Gebilde juristische Person wird herrschend über der natürlichen Person gewertet, vielleicht gilt Herr für Herrscher.
Die Anrede bei Ämtern, Argenturen, jobcentern, Polizei und Gerichten:“Sie sind Herr ..?“, gleich deutlich beantworten- „Herr als Person nein“ oder „Bin kein Herr bei aller Höflichkeit“. Spätere Angaben zur natürliche Person werden möglicher Weise gewertet, im Sinne von Herr als juristisches Personengebilde und natürliche Person, falls die einleitende Frage mit ja beantwortet wurde. So auch im Schriftverkehr mit der teils mehrmaligen Darstellung bei Postanschrift „Herrn“ und beim Widerspruchsbescheid- „auf den Widerspruch des Herrn“ deutlich und unmissverständlich nein zur Person „Herr“. Vielleicht sollten zuständige Ämter, Agenturen, jobcenter und Bürgermeisterinnen schriftlich Mitteilung erhalten, oder dort vor Ort zur Niederschrift erklärt werden: bei meiner Meldeadresse ist kein Herr wohnhaftig, nur eine natürliche Person hält dort ihren Wohnsitz, nämlich ich, der Unterschreibende.
LG M. Hilgenfeld
noch besser: ein Mensch hält dort seinen Wohnsitz und es gibt fortan keine Personen oder personal und keine Damen und Herren…
Danke, Andreas Clauss, womöglich wird noch vor den bevorstehenden Wahlen bekannt, wie Schüler-innen vor Erstbeantragung des BPA’s Anfragen und entsprechende Antwortschreiben der Meldeverwaltungen in’s Internet stellen, oder vom Klassenkonsenz berichten, wo mehrere aus der Schulklasse zusammen die Meldeverwaltung aufsuchten mit schriftlich festgehaltenen Antworten der verantwortlichen Verwaltungsperson.
Unsere Kinder sollen es mal besser haben, hier ist einmal mehr Gelegenheit unsere nachfolgende Generation auch durch Aufklärung zu
unterstützen.
Mario Hilgenfeld
Sehr geehrter Herr Claus,
ich habe mich für den Sommerkongreß in Biedenkopf angemeldet.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf die Novertis Stiftung zurück kommen.
Es ginge im Rahmen einer Erbschaft um Grund- und Geldvermögen.
Das Erbschaftssteuerverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Wäre das möglich?
Welche Unterlagen wären mit zu bringen?
Herzliche Grüße
HJH
Hallo Andreas,
Das Akzeptanzschreiben finde ich hochgradig interessant. Allerdings ist mir noch kein Fall zu Ohren, oder Augen, gekommen in dem die Vollstreckung der Rechnungen gegenüber der „Behörden“ erfolgreich war. Schließlich ist immer wieder zu merken, dass sich „Ämter“ und „Behörden“ schlicht und ergreifend über die eigenen Regeln hinweg setzen.
Allerdings könnte man doch den Umweg über Banken gehen.
Ein gültiger Schuldtitel reicht einer Bank im Regelfall ja als Sicherheit für die Kreditvergabe aus….
Wenn man jetzt quasi mit einer „frischen“ juristischen Person, durch welche nicht auf das Vermögen, falls vorhanden, der eigenen Person zugegriffen werden kann, und dem Schuldtitel in der Tasche zu einer Bank spaziert und damit einen Kredit bekommt, dieses durch einen Handelsvertrag von der Entität weg, in Sicherheit, bringt und die juristische Person hinterher auflößt, sollte man doch eigentlich mehrere Anliegen mit einem Streich verfolgen können.
1. Energieentzug aus dem System
2. recht vernünftige Sicherstellung der eigenen Existenz
3. das Geldsystem ausmahmsweise mal für sich arbeiten lassen
Oder bin ich mit meiner Überlegung ganz hinter der Fichte?
Ich verstehe nur Bahnhof. Bin ich Deutscher, weil ich in der BRD lebe? Was ist, wenn die BRD kein deutscher Staat ist? Bin ich dann kein Deutscher mehr? In welches Land darf oder werde ich dann Intergriert? Muss ich einen Integrationsantrag stellen, wenn die BRD sich auflöst? Mit der jetzigen Politik stehen wir am Abrund, nach der Wahl sind wir bestimmt einen Schritt weiter.
Sie sind Deutscher, wenn und weil Sie hier geboren sind und wenn Sie ein Abkömmling von jemanden sind, der dass von sich behaupten kann. Und dann sind Sie in erster Linie ein Preuße, Bayer, Sache oder was weiß ich. Die BRD ist nur eine Verwaltung auf deutschem Boden und verwaltet in erster Linie Staaten- und Heimatlose, weil Sie sich in Unkenntnis und durch deren Täuschung selbst dazu erklärt haben.
Aber mit dem letzten Satz haben Sie verdammt recht und ich befürchte, dass Sie keine genaue Vorstellung davon haben, wie.
Herr Claus,
falls das Grundgesetz die „Geschäftsbedingungen“ darstellt,
dann ist es so zu benennen!!!
Andernfalls ist es, wie oben gesagt, eine „arglistige
Täuschung“ (gemäß BGB §123.)
Auf privatrechtlicher Ebene, und bei Firmen handelt es sich um solche,
gilt ein Vertrag als zustande gekommen, wenn alle Fakten
bekannt sind und beide Parteien ihre Willensübereinstimmung
zum Vertrag durch rechtmäßige Unterschriften bekunden.
In meinen Schreiben an Behörden, weise ich immer wieder
auf diesen Umstand hin, weil die Unterschriften fehlen.
Bis jetzt habe ich nur ausweichende Antworten erhalten.
ja, so sind sie und richtig es ist eine arglistige Täuschung, nicht nur das – das ganze System und nun fliegt es langsam immer mehr auf.
ich habe nur Interessehalber mal in anderen Ländern (Spanien und Chile) bestimmte staatliche Institutionen in der Upic Suche nachgefragt. Zum Beispiel wenn man INEM (Instituto Nacional de Empleo in Spanien oder Gobierno de Chile in Chile eingibt) zeigt sich auch das diese beiden Datensätze auch D-U-N-S® Nummern haben. Auch ist es im Nachbarland Österreich nicht anders. Wir haben es wohl mit einer weltweiten Matrix zu tun wird sind also in Deutschland nur ein Teil eines weltweiten Systems. Es ist wohl völlig richtig was vermutet wird und diese Leute machen sich noch nicht einmal die Mühe ihre Spuren zu verwischen. Ich denke wer man in anderen Ländern zu suchen beginnt (welche Fremdsprachen beherrschen Sie ? ) wird auch interessantes zu Tage fördern. Interessant wären vielleicht diesbezüglich auch Informationen zu Lybien oder Syrien oder Iran um vielleicht besser die Hintergründe des täglichen politischen Theaters zu verstehen. Schlafen sie noch oder sind sie schon aufgewacht ?
Hallo Herr Clauss,
Hallo liebe Gleichdenkende!
Ich habe mir die Willenserklärung heruntergeladen und meinen Namen eingetragen – allerdings verstehe ich nicht ganz was ich damit jetzt zu tun habe und was nach ihrer Anwendung passiert!
Ich wohne in Oldenburg,Niedersachsen und verstehe nicht ganz welchen Freistaat ich eintragen muss – den in dem mein Opa geboren wurde oder meinen?
Ich bin eigentlich nicht so unbeholfen aber es wäre toll wenn sich jemand meiner annehmen könnte um mir Hilfestellung zu geben!
Danke im Vorraus
Dennis
ich habe zu den einzelnen Dokumenten und Mustern im download Anleitungen geschrieben – bitte lesen – wenn man stur nach Gesetz geht ist es die linie und Staatsangehörigkeit Ihres Vaters – Großvaters – Urgroßvaters.
Hallo an Alle,
hat jemand beim Antrag für den Personalausweis die
Geschäftsbedingungen der BRdvD zu Gesicht bekommen?
Falls nicht, dann ist es eine „arglistige Täuschung“ nach BGB § 123.
An Hans-Jürgen- Sauerbrey,
Ja, die Alliierten haben aufgrund des Kontrollratsgesetzes 46, Art. 1
vom 25 Febr. 1947 den Staat Preußen aufgehoben.
Als Siegermächte hatten sie das Recht dazu.
Art. 2 räumt den Gebieten die Rechtstellung von Ländern ein.
Die Bestimmungen dieses Artikels unterliegen dem Kontrollrat
oder der zukünftigen Verfassung Deutschlands.
Es gibt im download einen Text zu Preußen, denn das Kontrollratsgesetz 46 wurde 1955 von den Russen wieder zurückgenommen. Die Geschäftsbedingungen (AGB) der BRD finden Sie im und mit dem Grundgesetz.
Hallo Herr Clauss,
vielen Dank für den sehr aufschlussreichen Klardenker. Hierzu habe ich folgende Frage zu dem Staatsangehörigkeitsausweis: Der Staatsangehörigkeitsausweis bescheinigt die „deutsche Staatsangehörigkeit“. Ziel ist es jedoch einen Nachweis zu erhalten, der bescheinigt, dass man Deutscher ohne deutscher Staatsangehörigkeit ist. Weshalb ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll den Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
steht im download.
Hallo Leute
Immer mehr „Werkzeuge“ mit den Fähigkeiten, Veränderungen durchzusetzen. Geile Nummer!
In meiner Gemeinde gibt es eine Anzahl von jungen Menschen die gewillt sind etwas zu verändern. Heute liegt alles offenkundig vor uns, aber allgemeine Fragen zum „Leben“ bleiben.
Wie lebt es sich in der BRvD als Preuße, Bayer, Niedersachse… ist man weiter Krankenversichert, gelten Versicherung, findet man Arbeit – Ausbildungsstellen??? Die einfachen Dinge des Lebens beschäftigen die Menschen beim letzten Schritt in eine andere, völlig neue Zukunft. Wir bitten um Hilfe zur Selbsthilfe
Euch allen einen schönen Sonntag
Um diese Hilfe bitte ich auch…
Hallo Novertis-Klardenkerteam,
herzlichen Dank für Eure Wissensweitergabe, nach und nach kommt mehr brauchbares Wissen in Umlauf. Für junge Menschen gibts jetzt ein Video clip von mir auf youtube:
Ausweis(ung)BPA Betrug per anno
Habt Ihr Ideen, wie man es verbessern kann?
Vielleicht kürzer und mit veränderter Ausdrucksweise?
Mit freundlich zukunftsorientierten Grüßen
Mario Hilgenfeld
muss die urkunde 146 sowie die willenserklärung um rechtskräftige gültigkeit zu erlangen, notariell beurkundet oder beglaubigt werden?
oder kann ich das auch von einem behördenangestellten machen lassen?
oder reicht dafür auch schon meine eigene unterschrift aus?
bisher hatte ich mir nur die kopie der urkunde 146 zur vorlage bei der russischen botschaft beim amt beglaubigen lassen. das original trägt bisher nur meine eigene unterschrift. ist das ausreichend?
kann man machen, muss es nicht – es ist meine Urkunde – sieht natürlich über einen Notar immer besser aus, auch hierzu bitte im download lesen.
Hallo Herr Clauss,
sehr gerne würde ich mir Ihre Vorträge auch vor Ort anschauen, habe allerdings nicht mal eben die Möglichkeit nach Berlin zu kommen. Werden Sie auch Vorträge im Rheinland oder Umgebung halten?
Zudem interessiert mich auch der Zustand in Italien. Ich nehme zwar die zunehmenden Revolten in den nationalen Nachrichten wahr, allerdings finde ich wenig bis gar keine (ich nenne es mal so) Underground-Literatur oder Websites.
Denn: In meinem Reisepass habe ich schonmal Sklavenstatus (Name groß geschrieben, ausgestellt von der italienischen Ausländerbehörde, italienisches Konsulat Köln). In meiner Identitätskarte (carta d´identitá) ist mein Name aber völlig normal geschrieben. Die habe ich mir im Urlaub beim Rathaus in Italien geholt.
Für mich beweist dies Ihre These zur NWO, und dass diese tatsächlich EU-übergreifend ist. Ich würde mich gern dazu mit Ihnen austauschen…
Beste Grüße
R.Ferraraccio
Hallo Andreas,
ich habe die Urkunde 146GG beglaubigt bekommen,aber noch nicht abgeschickt.Ich habe besondere Situation.Ich bin in Kasachstan geboren,bin mit Eltern 1993 nach Deutschland umgezogen,habe in meiner Geburtsurkunde Nationalität Deutscher eingetragen.Meine Vorfahren wurden vor ca.250 Jahren nach Wolga (Wolga-deutsche) umgesiedelt.Mein Grossvater geboren 1925 hat keine Geburtsurkunde mehr (wurde damals eingezogen von udssr) hat aber noch Pass,da steht Nationalität „Deutscher“ Ich habe eine Einbürgerungsurkunde (Bundesvertrienengesetz)..Welche Staatsangehörigkeit kann ich eventuel beantragen? Was muss ich machen?
Finde ich sehr gut, diese Willenserklärung!
Zusammen mit meinen AGBs und der Erklärung zum lebenden Menschen (mit Blutsiegel und Zeugen) und zur Erklärung unter Eid, dass ich mit dieser Raubritterbande niemals einen Vertrag eingegangen bin, ganz sicher für die ein eindeutiger Fingerzeig, dass wir mit denen nichts mehr zu tun haben wollen.
Weiter so, Herr Clauss
Hallo Herr Clauss,
Danke für den neuen Klardenker und überhaupt!
Der Nachweis einer Unternehmens-Eigenschaft von BRD-Einrichtungen ist mit der ausführlichen Bearbeitung im Dokument „Beweis …“ gut gelungen.
Allerdings frage ich mich Folgendes schon länger: Es ist dadurch doch nicht erwiesen, dass „private company“ den Wesenskern der Einrichtung beschreibt. Man könnte dies doch auch als angepasste (steuerliche) Schnittstelle für Auftragsabwicklung mit privaten Unternehmen beschreiben. Eine pragmatische Sache, zumindest aus Sicht der Unternehmen, wäre das allemal.
Anders gesagt, eine „hoheitliche Einrichtung“ kann doch eine Unternehmenseigenschaft haben, ohne deswegen ein Unternehmen zu sein. Haben Sie Kenntnisse, wie das in früherer Zeit gehandhabt wurde, mit sogen. Hoflieferanten etc.?
Dies ist nicht als Kritik oder Abrede gemeint. Allein, die D&B-Nummer ist nicht der schlagende Beweis, finde ich. Aber ein Indiz ist es allemal.
–
Bemerkenswert, wie die Dinge sich verdichten und vereinfachen. Vor wenigen Jahren fragte ich mich noch, wie die Exposition britischer Einrichtungen als private Corporation durch John Harris/TPUC auf unsere Situation zu übertragen sei (ob der unterschiedlichen Rechtsgeschichte von Common Law und Code Civil). Und nun schwimmt alles im gleichen Commerce-Topf.
Aus diesem Grund möchte ich zum Thema „Akzeptanz“ auf Winston Shrout hinweisen: Google „Winston Shrout A4V“ (oder klick auf
http://lmgtfy.com/?q=Winston+Shrout+A4V )
Herzliche Grüße,
Wolfgang Müller
Guten Morgen,
Kompliment, eine sehr gute Darstellung in all dem Durcheinander in diesem Thema.
Eine Frage: Ich bin ein in Bayern lebender, geborener Preuße.
Entsprechend Ihren Ausführungen wäre meine Staatsangehörigkeit Freistaat Preußen. Preußen ist aber durch Siegemächtebechluß – wenn auch völkerrrechtswidrig – aufgelöst.
Wie ist es also mit denjenigen, deren Staatsangehörigkeit Freistaat Preußen sein sollte?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Sauerbrey
Hallo Andreas Clauss,
Hut ab vor der Muster der Akzeptanz. Gibt es schon „behördliche“ Reaktionen auf das Schreiben?
Das mit der verlorenen Liebesmühe mag für die Zukunft sicherlich stimmen, da man sich mittlerweile dort auch auf den Widerstand einstellt; hatte aber in der Vergangenheit dazu geführt, dass sich diese Institutionen mit Schreiben beschäftigen, insbesondere mit der Argumentation auseinander setzten, mussten. Die behördlichen Reaktionen haben gezeigt, dass die gegengebrachten Argumente wohl nicht alles aus der Luft gegriffen sind, da sie ja immerhin auf geltende Normen verweisen.
Damit hat der Bürger (das Volk) nach Art. 20 Abs. 4 GG den zivilien Ungehorsam gezeigt und seine Unmut zur rechtlichen Situation gezeigt („…wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“).
Danke Andreas Clauss (und Team) für Ihre Beiträge bis heute.
Gruß aus der HAYMAT
Moin Moin alle miteinander 🙂
wollte mal fragen, ob ein neuer Olkitalk-Termin schon feststeht oder hab ich da etwas nicht mitbekommen?
danke an euch 🙂
MfG Nico
Hallo Andreas,
seit dem 08.04.2013 gibt es in der Westfälischen Provinz Preußen wieder eine aktive Gemeinde des (Zweiten) Deutschen Reiches die mit freien Menschen die durch Proklamation dem Freistaat Preußen – mit der Verfassung von 1850 – zugehörig sind.
(Artikel 10: Der Bürgerliche Tod und die Vermögenseinziehung finden nicht statt.)
Warum wurde wohl Preußen nach dem WK II völkerrechtswidrig getilgt ??
Die UN, die fünf Alliierten und die „Behörden“ der „BRD“ wurden über die Aktivierung informiert.
Gruß Matthias
Moin aus HH, zur Ahnengalerie/Abstammung hätte ich noch die Frage ob nur väterlicherseits oder auch mütterlicherseits die die Abstammung geklärt und wirksam dargelegt werden kann?.
Mit besten Grüßen
auch von „der Gräfin“
Jens
Ich biete meine kostenlose Hilfe für die Neuformatierung der sehr ungünstigen formatierten doc-Dokumente an.
Bei Interesse bitte kurz melden.
Liebe Grüße
Jean Pierre
Was sollte man eintragen, wenn der Vater kein Deutscher war und als Kind erst in den letzten Kriegswochen nach Deutschland gekommen und geblieben ist?
Hallo Andreas,
ich habe vor einer Woche meine Unterschrift unter die 146 GG Urkunde bei unserem Ortsgericht (so etwas gibt es noch bei uns in der BRiD) ohne Komplikationen beglaubigen lassen. Habe sogleich eine Kopie davon mit der Entnazifizierung und Schutzantrag nach Berlin an die russ.Botschaft (Grinin persönlich) geschickt. Wie geht es jetzt weiter? Bekomme ich darüber eine Bestätigung oder einen Nachweis das ich entnazifiziert bin?
Ich möchte jetzt meine Rechtsstellung als Deutscher in Angriff nehmen.
Mein Opa (väterlicherseits) ist 1906 in Breslau/Schlesien (Preußen) geboren. Mein Opa (mütterlicherseits) 1897 in Breslau/Schlesien (Preußen) geboren. Genügt das schon für den Nachweis (weit vor 1914)der Rechtsstellung als Deutscher oder braucht man auch noch die Geburts-Daten der Ur-Großväter? Ich bin in Hessen geboren, besitze also als Abkömmling von(Großvater/Vater) die Länderstaatsangehörigkeit von Preußen?
Was mache ich mit der 2-seitigen ,,Willenserklärung und Urkunde“ die heute im Klardenker veröffentlicht wurde? An wen schicken, an wen abgeben? Kann man diese auch für den Notar nehmen, wie Michael Stawicki es erläutert hat? Kann man sich evt. die Unterschrift unter diese, ,,Willenserklärung und Urkunde“ wie die 146 GG Urkunde beglaubigen lassen? Kann ich diese auch bei der Rückgabe des BPA wegen falscher Angaben gleich mit abgeben? Fragen über Fragen.
Liebe Grüße… Harald
Kann man alles genauso machen, zum Schluss wird alles der BRD-Behörde bekannt gegeben, die auch die Ausweise ausgibt.
Die STA, die man ererbt, geht in der Regel und zuerst immer väterlicherseits.
Kann man bei der Register-Nummer einfach eine willkürliche Zahl eintragen? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht. In welchem Register soll die Willenserklärung den vermerkt werden?
Für wen das Feld Empfangsbestätigung ist, ist mir ebenfalls nicht klar.
Wenn es Ihre eigenen Urkunden sind würde ich Sie der Reihenfolge nach nummerieren. da fängt man mit 1 oder 1/2013 oder wie auch immer an.
Das Register ist dieses mal Ihr eigenes. mal was Neues.
Hallo,
in der Willenserklärung steht folgender Satz:
„Die zuständige Verwaltungsbehörde der Bundesrepublik in Deutschland ist selbst nicht im Stande oder gewillt, die tatsächliche Staatsangehörigkeit im Sinne einer Substantivbezeichnung eines existierenden Staates für den Menschen
Vorname, Mann/Frau aus der Familie Xxxxxxx
im Sinne des StAG § 1 festzustellen bzw. verleiht nach NaZi- Gleichschaltungsgesetzen die Glaubhaftmachung „DEUTSCH“, die nach weiteren Gleichschaltungen die Staatenlosigkeit bedeutet und muss nun gem. GG Art. 116 Abs. 2 i.V.m. StAG § 31 den hiermit zum Ausdruck gebrachten, entgegengesetzten Willen zur Ausbürgerung aus dem Freistaat XXXXXXXXXX des Menschen
Vorname, Mann/Frau aus der Familie Xxxxxxx respektieren“
Ich möchte aber doch garnicht das die Behörde meine Ausbürgerung aus dem Freistaat XXXXXXXXXX respektiert. Ich möchte doch eher aus der Bundesrepublik ausgebürgert werden und das die Behörde meine Wiedereinbürgerung in den Freistaat XXXXXXX respektiert. Oder sehe ich das so falsch?
LG Stefan
ich auch nicht.
Da steht ja auch, den entgegengesetzten Willen zur Ausbürgerung aus dem Freistaat Xxxxx. Genau das haben Sie nämlich getan.
Mit Beantragung des PA sind Sie in die Firma eingetreten und haben auf Ihre Ihnen zustehende Bundesstaats(Länder)angehörigkeit leider verzichtet.
Das wird mit diesem Satz korrigiert.
116/2 GG lautet: „(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“
Wir haben einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht – das ist der Trick – erkannt und wegen Täuschung im Rechtsverkehr rückgängig gemacht.
Meine erste Frage, zu dem „Muster Akzeptanz“ können das nur die machen die sich als natürliche Person erklärt haben oder auch Personen innerhalb der BRD Systems?
Meine zweite Frage ist, „sind auf Antrag wieder einzubürgern“ würde es dann nicht auch bedeuten dass dann auch auf Antrag die dementsprechenden Papiere dafür wieder ausgestellt werden müssten? Wäre das dann nicht auch deren Pflicht? Wie z.B. die Ausstellung einer gültigen Staatsbürgerschaftsurkunde, eines Personenausweises, und einem Reiseausweis. usw.?