Hallo Klardenker,

nach einigen Klardenkerbeiträgen gibt es rege Diskussionen in den Blogs, was ich gut finde, die ich hin und wieder auch kurz beantworte, wenn ich Zeit und Lust habe. Hier ist nun ein Beitrag von einem Namensvetter, auf den ich hier sehr viel mehr eingehen möchte, da ich es als wichtig empfinde. Deswegen erst einmal sein Beitrag:

Hallo Herr Clauss,
nach den Kommentaren zum GG und den geltenden Erlasse zur Auslegung und Anwendung des Artikel 116, Absatz 2, bezieht sich dieser auf durch die Nazis in der Zeit des dritten Reiches willkürlich ausgebürgerte unbequeme Personen (und deren Abkömmlinge), und nicht auf den Verlust der Bundesstaatsangehörigkeit durch die Gleichschaltung der Nazis. Der „entgegengesetzte Wille“ bezieht sich auf eine durch die Person oder deren Abkömmling zwischenzeitlich angenommene Staatsangehörigkeit eines anderen Staates. Nur dann gelten sie nicht als ausgebürgert, andernfalls müssten sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen:

“Die Rechte aus Art. 116 Abs. 2 haben in der Regel alle Personen, die durch Einzelakt auf Grund des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit v. 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) oder generell auf Grund der 11. Verordnung v. 25. November 1941 (RGBl. I S. 722) zum Reichsbürgergesetz die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatten.” […]  Siehe hier:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=1&ugl_nr=102&bes_id=17&val=17&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1

Mit dem GG wird im Art. 116/1 die „deutsche Staatsangehörigkeit“ der Nazis fortgeführt, und mit der letzten Fassung des StaG im Wortlaut (Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt) an das GG angeglichen. Warum sollten also die Urheber des GG hier eine Möglichkeit zur Einbürgerung in die Bundesstaaten vorsehen, und wie sollte die „NGO BRD“ das überhaupt machen? Nun würde mich natürlich interessieren, wie Sie zu Ihrer Interpretation des Art. 116/2 und ihrem davon abgeleiteten Weg zur Wiedererlangung der Rechtsfähigkeit kommen.

Meiner bescheidenen Meinung nach liegt der Schlüssel doch in 116/1, und der dort ausgesprochenen Einschränkung der Definition mit dem Passus „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlichen Regelung“. Mit dieser gesetzlichen Regelung kann nur das RuStaG gemeint sein, da es das einzige Gesetz ist, dass die Staatsangehörigkeit thematisiert. Entscheidend ist doch jetzt nur, ob die SHAEF-Gesetze in Kraft sind oder nicht. Wenn sie in Kraft sind, dann ist die Anwendung des RuStaG in den Fassungen ab 1934 unzulässig und es gilt die Fassung von 1913 mit den Bundesstaatsangehörigkeiten, und das sagt dann auch das GG indirekt aus.“

 So der Kommentar bis hierher erst einmal. Vielen Dank dafür und hier meine Antwort:

 Ich denke, die Verwaltung würde es gerne so interpretiert sehen, wie Sie im ersten Absatz schreiben, weil sie uns alle in dieser Schleife gefangen halten wollen. Das ist ihr gutes Recht. Meine Interpretation baut auf dem genauen Wortlaut dieses Artikels auf, denn diese früheren deutschen Staatsangehörigen können sich ja nur auf die Zeit als Staatsangehöhrige vor der Zeit der Nazis beziehen, die diese ja auch vor 1933 hatten und nachdem ich meine Willenserklärung darauf aufbauend und meine Staatsangehörigkeit von Preußen für mich reklamierend bei der Behörde abgegeben hatte, kam auch zurück: „Beanstandungen haben sich nicht ergeben.“ Übersetzt. Sie hätten gern etwas zu beanstanden, haben aber leider nichts gefunden. Mehr kann man nicht erwarten. Sonst käme Ihre Argumentation. Die Begründungen waren hier genau auf 116/2 abgestellt. Es ist mein ausdrücklicher Wille, keine sogenannte „deutsche Staatsangehörigkeit“ haben zu wollen, wenn ich nach RuStaG 1913 doch die von Preußen schon habe. Dieses Verwirrspiel um die Begrifflichkeiten ist schlechthin der Trick. Was Sie nun zitieren: “Die Rechte aus Art. 116 Abs. 2 haben in der Regel alle Personen, die durch Einzelakt auf Grund des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit v. 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) oder generell auf Grund der 11. Verordnung v. 25. November 1941 (RGBl. I S. 722) zum Reichsbürgergesetz die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatten.” […] ,        spiegelt genau das wieder. Allein ein Gesetz von Juli 33, wo es ein Gesetz zur Aberkennung einer deutschen Staatsangehörigkeit, die es bis dato sprachlich, aber nicht per Gesetz gab, ist schon super und ein Unding. Denn diese sogenannte „deutsche Staatsangehörigkeit“ wurde durch Anordnung ja erst 1934 eingeführt. Hier wurde ein halbes Jahr zuvor schon einmal etwas aberkannt, was es noch garnicht gab. Aber gut.

 Nein – alle Menschen haben durch diese Verordnung von 1934 Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit verloren. Das soll verschleiert werden. Die Behörde will es augenscheinlich nur eingrenzen auf die Menschen, denen die Nazis ausdrücklich auch noch die Kolonieangehörigkeit gleich „deutsche Staatsangehörigkeit“ gleich unmittelbare Reichsangehörigkeit aberkannt hatten.

 Nun führen Sie an, dass deswegen der Schlüssel in 116/1 liegen könnte, denn wenn die SHAEF – Gesetze gelten, dann wären die RuStaG – Fassungen von 1934 unzulässig. Das ist ein sehr gutes Argument und ich sehe es eigentlich genauso. Sie sind unzulässig! Eigentlich! Die Frage aber ist: Unzulässig für wen??? Für den Staat ja, für eine Firma???, Im Handelsrecht??? Das ist fast alles seit Weimar. Und wie sehen dies denn nun die Alliierten selbst, die ja auch nur als „Firmenstaat“, um es salopp zu formulieren, agieren? Haben die je etwas gegen diese unzulässige Anwendung von Nazi-Gesetzen getan?

 In Ihren Anordnungen der Militärregierung vom 13.März 1946 betr. Flüchtlingspolitik finden wir folgende interessante Aussagen über die Gültigkeit der deutschen Staatsangehörigkeit:

„ 1. Alle Personen, die nach einem deutschen Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden, solange dieses Gesetz nicht aufgehoben ist, als Deutsche betrachtet, wenn Sie nicht einzeln durch die Regierung anderer Länder als Angehörige dieser Länder anerkannt werden.

2. Obwohl durch das Gesetz Nr. 161 der Militärregierung die territorialen Grenzen Deutschlands zum Zwecke der Grenzkontrolle auf die Grenzen, wie sie am 31.12.1937 bestanden, festgesetzt worden sind, ist die Bestimmung über die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz vom 01.09.1939 (RGBL I S. 1547) nicht aufgehoben worden.

3. Hieraus ergibt sich, daß Personen, denen die deutsche Staatsangehörigkeit zwangsweise verliehen wurde, Deutsche bleiben. Ausgenommen ist der in Absatz 1 genannte Fall.

4. Bürger der früheren Freien Stadt Danzig sind daher Deutsche und müssen als solche behandelt werden.“

Soweit der Text. Nun stellt sich die Frage, was ist für die in Punkt 1 „nach einem deutschen Gesetz“ und wie verstehen die die deutsche Staatsangehörigkeit und was sind alles andere Länder?

 Eine Antwort bzw. Hinweis erhalten wir in Punkt 2, wo sich ausdrücklich auf ein Gesetz von 01.09.1939 bezogen wurde und damit einhergehend auch nur die seit Feb. 1934 geltende deutsche Staatsangehörigkeit mit der Abschaffung der Bundesstaaten gemeint sein kann. Immerhin stellen sie fest, dass die deutsche Staatsangehörigkeit offenbar zwangsweise verliehen wurde. Dieses wird in Punkt 3 noch einmal regelrecht zementiert. Die wollen uns also dort gefangen halten. Ausgenommen ist der Fall nach Absatz 1. D.h. nur die Regierungen anderer Länder können uns nach diesem Text aus dieser Falle herausholen, was übrigens u.a. auch die deutschen Bundesstaaten wären, nur die sind nicht aktiv, auch mangels Staatsbürger, gibt halt nur noch DEUTSCH. Und schon dreht man sich im Kreis. „Gut“ gemacht. Und wie kommen wir nun dahin, dieses Gesetz aufzuheben? Bundesstaatsangehöriger nach echtem staatlichem Recht bin ich aber nur durch die mir durch Abstammung zustehende echte Staatsangehörigkeit und nur indem ich mich dazu bekenne und meinen durch Täuschung hervorgerufenen entgegengesetzten Willen wieder zurücknehme. Damit bin ich dann auch im Staats- und nicht nur im Handelsrecht.

 Der Trick ist hier eine Möglichkeit einer Einbürgerung in die Bundesstaaten oder auch andere Staaten vorzusehen, ohne dass es Bundesstaaten handlungsfähig gibt, so dass auch niemand auf die Idee kommt. Natürlich kann dies die BRD auch nie tun und ich kann es von dieser auch nicht verlangen.

 Durch Verwaltungsreformen, u.a. auch die der alten DDR-Bezirke oder nun die Bundesländer, wird hier offenkundig versucht, die alten Bundesstaaten in Ihren Strukturen und Grenzen immer unidentifizierbarer zu machen. Sie sind Folklore in Mittelalterspektakeln.

 Der Umkehrschluss zu Ihrer Frage würde auch lauten: Wenn der Schlüssel in 116/1 läge, wozu brauche ich überhaupt 116/2?

 Eine Antwort ist die Interpretation der Behörde. Ich glaube aber auch, um später einmal zu sagen: Ihr hattet die Chance, es aber nicht genutzt und eben dummerweise nur dieser Auslegung vertraut. Es ist sehr schwer zu erkennen. Es dann auch so zu formulieren, dass man nicht darauf kommt, ist der Trick und die Täuschung. Ich nehme diesen 116/2 einfach wörtlich. Wie heißt es im Volksmund: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.

Weil dies alles so verworren ist, kommt der Normalürger verständlicherweise nicht einmal bis an diese Stelle des Textes. Ich finde, die Tatsache, in dieser wichtigen Frage hier diskutieren zu müssen, wie eventuell etwas gemeint ist, reicht, spricht schon Bände.

Wir wollen nur unsere Freiheit und unsere Heimat wieder haben, das ist schon alles und sollen nun rätseln, wie irgendwelche gewitzen Rechtsverdreher etwas gemeint haben könnten. Fragt man sie nun genau, antworten sie oft nicht oder weichen aus. Was soll das? Diese ganze Juristensprache und Formulierungen sind mit Absicht so gewählt worden, um Menschen zu täuschen. Es ginge immer einfach. Es geht nur um Macht und Kontrolle. Dieses Advokatentum dient oft genug nur dem Ziel, Lug und Trug, Täuschung und gemeinen, niederträchtigen und egoistischen Zielen das Mäntelchen der Legalität und Rechtsstaatlichkeit umzuhängen. Es widert mich immer mehr an und ich will und werde mich immer weniger damit beschäftigen. Eines aber steht fest: Unsere Heimat und unsere Freiheit haben wir verloren und das merkt jeder, der noch wenigstens halbwegs ein paar Sinne beisammen hat und sein Gehirn hin und wieder selbst benutzt. Das Mittel dies zu erreichen, ist ein Rechtssystem, das wir nicht verstehen.

Und damit komme ich zum letzten Drittel des Kommentars: Der Autor schrieb hier völlig richtig beobachtend:

„Noch ein paar Gedanken zum Thema Willenserklärung: Sie hatten an irgendeiner Stelle angemerkt, dass sie aus pragmatischen Gründen nach wie vor die Ausweisdokumente der BRD benutzen. Hierzu eine Frage: Ist das nicht ebenfalls konkludentes Handeln? Was nützt eine Willenserklärung beim Einwohnermeldeamt, wenn ich mich weiterhin den Mitarbeitern der BRD gegenüber mit deren Dokumente ausweise? Könnte man das nicht als eine Einlassung interpretieren, die im Einzelfall den Inhalt Ihrer Urkunde negiert?“

Genauso wird es sein und kommen. Das ist ein echter Konflikt in dieser Situation. Ich habe deswegen in der Willenserklärung den Satz erweitert: Für interpretierbare Handlungen des Menschen und der Person wird auf BGB §§ 119, 123 und 227 verwiesen. Das ist Irrtum, Täuschung und Notwehr. So ist wenigstens darauf verwiesen. Das System macht überall die Umstände so, dass wir, um etwas haben zu wollen, was wir brauchen, oder gern hätten, z.B ein Konto oder die Identifikation bei Grenzübertritten, immer nur deren Dokumente verwenden können, um dies dann als Einlassung in Ihre Vertragsangebote und konkludentes Handeln zu interpretieren. Die Alternative: Das was wir wollen, gibt es dann für uns nicht.

Da die Weihnachtszeit als christliche Zeit empfunden wird, lesen wir nun in der Offenbarung des Johannes 13, 16-18, also ein Text älter als 2000 Jahre:

„Und es macht, daß sie allesamt, die Kleinen und Großen, die Reichen und Armen, die Freien und Sklaven, sich ein Zeichen machen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn, und daß niemand kaufen oder verkaufen kann, wenn er nicht das Zeichen hat, nämlich den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens. Hier ist Weisheit! Wer Verstand hat, der überlege die Zahl des Tieres; denn es ist die Zahl eines Menschen, und seine Zahl ist sechshundertundsechsundsechzig.“

Und wir sind soweit. Das Zeichen hat einen Namen RIFD. Und jeder Strichcode beginnt damit…

Interpretieren Sie diese Zeilen der Offenbarung doch mit Ihren eigenen Beobachtungen. Noch etwas gefällig? Geht man bei manta.com in die Suche nach Firmen, die sich in Deutschland mit dem Geschäftsbereich gouvernment (also Regierung) beschäftigen,  so erhält man eine Trefferliste und deren Zal lautet: 666.

Will ich nicht, reicht nicht.

Dem wirklich zu begegnen, brauchen wir echte eigene staatliche Strukturen. Wir werden nicht umhin kommen, diese selbst zu errichten. Die Anzeige des eigenen Willens, der Staatsangehörigkeit ist nur der erste, wichtige Schritt. Weiter braucht es, anerkannt und richtig gemacht, all diese Behörden vom Standesamt angefangen, über das Einwohnermeldeamt, Finanzamt, KFZ-Zusassung bis hin zum Gericht. Dabei sollten wir immer für etwas sein und nicht gegen etwas. Das kostet Manpower, Zeit, Geld und Organisation sowie die Bewegung aus der eigenen Komfortzone. Das geht nur über die Bundesstaaten. Diese können nur die Menschen für sich reklamieren, die per Gesetz auch deren Staatsangehörige sind. Wer das ist und was er dazu tun sollte, steht in 116/2. Tun wir dies nicht, wird es das alles nicht geben. Mit welcher Verfassung ist dabei sogar sekundär. Alles andere, ist nur handelsrechtliches intelligentes Ausweichen, hilft für den Moment, aber nicht richtig und ewig. Am Ende des gesamten Prozesses brauche ich weder Staat, noch Handelsrecht. Es sollten ein paar Gebote, wie die in der Bibel reichen. Momentan genügt es vielen Menschen augenscheinlich nicht oder anders, fast alle lassen sich noch auf diesen Wahnsinn ein. Wenn ich mir nur die gespeicherten Rechtstexte auf meiner Platte anschaue oder in mein Bücherregal blicke, dann kann man allein ob der Fülle der Regeln und der Sprache in der es geschrieben steht, allein zum Thema Steuern, nur  noch zu der Überzeugung kommen: Komplett und kollektiv irre geworden.

Abschließend möchte ich sagen: Es ist alles Recht zulässig, was wir zulassen und anerkennen.

Wenn wir etwas wollen oder auch, wenn wir etwas nicht wollen, dann sollten wir dies klar, einfach und deutlich selbst formulieren.

Sag, was Du denkst und Du bekommst, was Du willst.

Wer dies nicht tut, der lebt nicht, der wird gelebt. Dann kommen die mit Ihren Verfassungen, Gesetzen, Paragraphen und AGBen. Rechtsverbindlich heißt es am Ende immer: Zahlen! Wenn es wenigstens für etwas Vernünftiges wäre. Im Zeitalter von ESM, Parteiendünkel, Verschuldung, Totalitarismus und Terrorismus kann man das auch vergessen.

Ich wiederhole mich: Nichts ersetzt die eigene Willenserklärung!

Erst recht dann, wenn ein klarer Wille und Ansage eines geschlossenen Volkskörpers, der zwar rudimentär noch vorhanden, dem man angehört, aber deren wirklicher Wille jetzt nicht klar erkennbar ist und geäußert wird.

Ergänzend dazu wieder ein paar Gedanken von Bernhard Klapdor.

KD 13.12.2013

Hier noch ein kurzer aber sehr präziser Kommentar eines Abgeordneten im Europäischen Parlament, der zeigt, dass bei Einigen die Erträglichkeitsschwelle überschritten wurde. Das ist gut so. Auch eine Offenbarung:

Ich nutze auch wieder diesen Klardenker, um mitzuteilen, dass es im Januar mit unseren Tagesseminaren munter weiter geht.

Einladung Fulda 16.01.2014

 

Wir wünschen einen schönen dritten Advent.