Hallo Klardenker,
eigentlich ist es eine Ergänzung oder Weiterführung des letzten Klardenkers, denn ich habe zu den dort angesprochenen Themen ein langes Gespräch auf Nuoviso.tv am 25.05. gehabt, wo die wichtigsten Aussagen in 3 kleineren Beiträgen internetgerecht wieder gegeben werden, die ich auf diese Weise ergänzend einstellen möchte. Daran schließen sich weitere Videos über eine Aktion zum Thema KFZ-Zulassung an, weil das Thema im Grunde fast alle betrifft und angeht, noch dazu, wo es um des Deutschen liebstes Kind geht – das Auto. im Anschluss daran auch noch die Texte und eine Strafanzeige, derer sich diejenigen bedienen dürfen, denen es auch ein wichtiges Anliegen ist.
Hier die Videos und Schriftsätze von Udo zur KFZ-Zulassungsproblematik
Ausführlicher und mehr auf dem
Hallo Kerstin!
Falls Du ein ähnliches Schreiben verfassen willst, hier eine wichtige Korrektur. Der bisherige Satz „Nach § 271 BGB ist mein Akzeptanzschreiben vom 17 Jun 2013 als verzugsbegründende Mahnung anzusehen“ ist Blödsinn (es ist nicht § 271 BGB)! Habe umformuliert ->
„…Da Sie gleichzeitig die von mir in meinem Akzeptanzschreiben vom 17 Jun 2013 auf Seite 1 genannten Voraussetzungen nicht erbracht haben / nicht erbringen wollten bzw. konnten, haben sowohl Sie persönlich als auch Ihre Behörde allen auf Seite 2 meines o.g. Schreibens aufgeführten Punkten unwiderruflich und absolut zugestimmt (und damit mein Angebot angenommen).
Die sich daraus für Sie persönlich als auch für Ihre Behörde ergebenden Verpflichtungen (siehe Seite 2 meines o.b. Schreibens) fordere ich hiermit erneut ein und mahne diese an!
Vollstreckung bzw. Schuldenregistereintrag wird nun angestrebt und umgesetzt. MFG“.
Nachdem die Bußgeldstelle durch Annahme des Akzeptanzschreibens auch mein Angebot angenommen hat, setze ich sie nun durch mein erneutes Schreiben in Verzug (= verzugsbegründende Mahnung). Und hier müßte nun § 286 (3) BGB greifen: „(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet…“ Da muß nicht noch x-mal gemahnt werden, da kann es gleich zur Sache gehe – denke ich.
Ich bin kein Fachmann, ich versuch`s einfach mal und hoffe auch, daß da noch was nachkommt von Andreas‘ Seite.
Hab‘ hier noch einen Link zur GEZ-Problematik: http://online-boykott.de/de/ – vielleicht nützt es was.
Alles Beste! MarkusT.
Noch ein nahestehender Fall zu beurteilen:
Ein Freund von mir zieht diese Aktion (gegen den GEZ-Beitrag) in Betracht und möchte über den „BSZ bund für soziales und ziviles rechtsbewußtsein e.v“ dagegen angehen …
Auszug aus ‚fachanwalt-hotline.eu‘:
„… Der ab 1. Januar 2013 verbindliche Rundfunkbeitrag, der für jeden Haushalt verpflichtend gilt, ist eventuell verfassungswidrig. Das sagen zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler: Professor Ingo von Münch und Prof. Dr. Christoph Degenhart. Die Abgabe, die unabhängig vom Vorhandensein eines Fernseh- oder Radioempfangsgerätes geleistet werden muss, könnte sowohl gegen Artikel 3 als auch Artikel 2 des Grundgesetzes (Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung) verstoßen. „Das Aktionsbündnis gegen die GEZ-Zwangsgebühr hat spezialisierte Anwälte beauftragt einen Gebührenbefreiungsantrag und einen Antrag auf Auskunftserteilung zu stellen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e. V. „Wir wollen den Bürgern die Möglichkeit schaffen, sich gegen diese Zwangsgebühr zu wehren. Mit dem Antrag auf Auskunftserteilung wollen wir wissen, wofür das Geld verwendet werden soll.“ Der BSZ, der auf seiner Homepage http://www.fachanwalt-hotline.eu Bürgern ein entsprechendes Beitrittsformular für sein Aktionsbündnis zur Verfügung gestellt hat, wurde in den letzten Wochen förmlich überflutet. „Ich freue mich über die Resonanz“, sagt Horst Roosen. „Auch wenn es für uns viel Arbeit bedeutet.“ …“
Ist dies nur Kundenfang der Fachanwälte?
Hallo Klardenker!
Neuer Brief der Samtgemeinde in Bezug auf Zwangsvollstreckung (GEZ/Beitragsservice):
„Ihrem Schreiben vom 24.06.13 entnehmen wir, dass Sie nicht bereit sind die tatsächliche Rechtslage zu dem o. g. Vollstreckungsersuchen zu akzeptieren.
Des Weiteren verweigern Sie die Zahlung des o. g. Rückstandes.
Die Samtgemeinde ist daher jetzt gezwungen weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie in die Wege zu leiten.
Es steht Ihenn frei, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
MfG, In Vertretung…“
Wie gehe ich weiter vor? Wie oft mahne ich (und in welchen Abständen)?
Leider bin ich damit nicht vertraut und es wäre schön, wenn jemand – der sich damit auskennt und evtl. schon weiter ist – von seinen Erfahrungen berichtet! Würde ein ähnliches Schreiben wie von Markus T. (Pfandrecht) verfassen.
Bin ebenfalls gespannt, welche Art der Zwangsvollstreckung nun eingeleitet wird … Gerichtsvollzieher? Kontopfändung? ??? Alles nicht rechtens (schon gar nicht ohne Titel oder Unterschrift eines Richters) und trotzdem wird es wohl demnächst vollzogen! OHNE WORTE!
Der Bericht über Eintrag ins Internationale Schuldnerverzeichnis bei BRD-Bediensteten wird sehnlichst erwartet …
Gruss, Kerstin
Lieber Andreas Clauss!
Einfach weil die Zeit mit meinem Knöllchen drängt, melde ich mich noch mal. Hab‘ mein 2. Schreiben an die Bußgeldstelle umformuliert und hoffe, daß ich damit nicht allzuviel falsch gemacht habe (?!).
Daß Sie wohl kaum Zeit haben, sich um solche Kinkerlitzchen zu kümmern, glaube ich ja gerne. Bin ja auch nicht böse darum! Aber vllt. wissen ja andere Leute auch nicht so Bescheid, wie man reagieren soll, wenn das Bußgeldverfahren angedroht wird. Hier mein Text:
Sehr geehrter Herr xy!
Da Sie mir in Ihrem Schreiben vom 21 Jun 2013 die Anwendung von Gewalt androhen, habe ich die 10,- Euro auf das genannte Konto überwiesen.
Die Zahlung erfolgte ausschließlich unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie aufgrund von Androhung von Gewalt.
Da Sie gleichzeitig die von mir in meinem Akzeptanzschreiben vom 17 Jun 2013 unter den Punkten 1 bis 4 gegebenen Voraussetzungen nicht erbracht haben / nicht erbringen wollten, haben sowohl Sie persönlich als auch Ihre Behörde sich einem Pfandrecht und einem Eintrag in ein Schuldnerregister unterworfen, indem Sie sich auf die auf Seite 2 meines Schreibens vom 17 Jun 2013 aufgeführten Punkte rechtlich einwandfrei verpflichtet haben.
Nach § 271 BGB ist mein Akzeptanzschreiben vom 17 Jun 2013 als verzugsbegründende Mahnung anzusehen. Die sich daraus für Sie ergebenden Verbindlichkeiten werden hiermit eingefordert.
Hochachtungsvoll
Markus, aus dem Hause T.
Hallo Klardenker,
ich habe zwei kleine Punkte wo ich mir unsicher bin und diese gerne kurz durchsprechen würde. Würde mich freuen wenn Ihr mir hierbei kurz helfen könntet.
1) Wenn ich es richtig verstanden habe sollte man eine bestimmte Reihenfolge einhalten. Wie sieht eurer Erfahrung nach der „beste“ weg aus? Fragen stellen -> Urkunde 146GG Beglaubigen lassen -> Mensch werden und dann den Schritt mit den Akzeptanz-Schreiben machen? Oder macht eine andere Reihenfolge mehr Sinn bzw. gehen mehrere Schritte parallel?
2) Gibt es Erfahrungen bzgl. der unrechtmäßigen „Zwangsmitgliedschaften“ beim Rundfunkbeitrag oder der IHK (als selbständiger)? Macht es überhaupt Sinn ein Akzeptanzschreiben an die beiden zu schicken? Normalerweise ja eigentlich schon, da ich dort ja nicht „freiwillig“ in einen Vertrag eingewilligt habe, oder? Aber ist die IHK z.B. eine „staatlische“ Organisation?
Vorab schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Gruß,
Kevin
Hallo Leute,
ich habe eine Frage zur Versklavung:
Ich finde im Internet immer den Verweis auf das Black’s Law Dictionary 4. Ausgabe, dass dort unter dem Kapitel „capitis diminutio maxima“ die Versklavung (Mensch als Sache bzw. juristische Person) definiert ist. Es steht folgendes drinnen:
CAPITIS DIMINUTIO MAXIMA. The highest
or most comprehensive loss of status. This occurred
when a man’s condition was changed from
one of freedom to one of bondage, when he became
a slave. It swept away with it all rights of
citizenship and all family rights.
Ich finde aber nicht die Zeilen, in denen steht, dass in so einem Fall die Großschreibung der Buchstaben vom Namen erfolgt.
Wo kann ich das geschrieben sehen oder zumindest herleiten?
vielen Dank für Antworten 🙂 MfG
Lieber Andreas Clauss,
allerbesten Dank für die unermüdliche Arbeit und all`die Hilfe, die Sie uns hier bieten! Da steckt viel „Herzblut“ drin. Ich habe eine (wahrscheinlich dumme) Frage zum Akzeptanz-Schreiben, welches ich am 17 Jun 2013 an die Bußgeldstelle geschickt habe mit der Formulierung:
„Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 5.000 Unzen Feingold meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Behörde gegenüber in Höhe von 50.000 Unzen Feingold“
[Ich habe Feingold als Währung nicht deshalb gewählt, um reich zu werden (erhalten werd` ich die sicher ‚eh nicht), sondern weil es länger halten wird als der Euro. Und vielleicht erschrecken die sich auch etwas mehr.] Die Bußgeldstelle hat natürlich ein Bußgeldverfahren angedroht, wenn nicht bis zum 02 Jul 2013 gezahlt wird.
In meinem Antwortschreiben möchte ich nun als Anlage 2 Rechnungen mitschicken.
Meine Frage: Wie muß eine auf Feinunzen in Gold (z.B. Maple Leafs) lautende (Privat)Rechnung richtig ausgestellt werden?
Mehrwertsteuer gibt es dabei ja wohl nicht. Und einen Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld für die Androhung von Gewalt als Lieferung bzw. Leistung auszuweisen, kommt wohl auch nicht in Betracht.
Können Sie mir hier bitte zeitnah weiterhelfen? Ich kenne mich mit so etwas leider überhaupt nicht aus und es wäre schade, wenn wegen Formfehlern das Ganze nichtig werden würde. Danke für Ihre Hilfe!
MarkusT.
Guten Tag, ich habe hier keine deutschen vorfahren bin aber hier geboren in Deutschland ( Berlin ) in den 1970 Jahren bin ich dann automatisch deutscher Staatsbürger ( da auf deutschen Grund und Boden geboren ) ?
Kann ich mich trotzdem als natürliche Person schriftlich bekennen und mich auf die aktuelle Gesetzgebung der BRD stützen ?
Meine vorfahren kamen aus dem ehemaligen jugoslawien als da der Krieg ausbrach beantragte meine mutter die ausbürgerung als staatsbürger yugoslawiens.
Wir haben dann einige Papiere erhalten die dann von der BRD als gültigen austritt aus jugoslawien anerkannt wurden und ich bekam dann den uns bekannten BRD Personalausweis das war 1998.
Bedeutet das das ich demnach als Staateloser gelte da die BRD kein Volk und keine Bürger haben kann und auch nicht einbürgern kann ?
Und verhält es sich nicht so das egal ob natürlich oder juristisch ich immer die Wahl habe einen Vertrag an oder abzulehnen laut GG ?
Ein Vertrag der auf Arglist die Täuschung im Rechtsverkehr und falsche Tatsachen beinhaltet oder unter Zwang und nötigung Erpressung abgesclossen wurde ist somit null und nichtig ?
http://www.youtube.com/watch?v=EMwSrZQa7BI diese Person betitelt sich im Video als Repräsentant seiner juristischen Person und wurde nicht behelligt das können wir doch auch hier genauso handhaben oder ?
süß
http://www.lkv.nomos.de/fileadmin/lkv/doc/Aufsatz_LKV_12_12.pdf
Unter 2. Zustellung
genau so sollte man es handhaben. Gute Anleitung.
3. eindrucksvoll. Ist das ein Aufruf zu Willkürhandlungen?
Ansonsten netter Prosa Text, der den „unbedarften“ Bediensteten eher stutzig macht. Vor allem, wenn an den 120/139/146 vorlegt. Die höheren Ränge sind längst Sachkundig.
Dennoch nutzt es nix, es ist halt wie es ist. Mühsamm ernährt sich das Eichhörnchen
hier gibt es aktuelle und gute Tips zur Personwerdung.
http://sonnenstaatland.wordpress.com/2013/06/19/events-fur-menschenrechte-e-v-prasentiert-rallye-um-die-gemeinde-am-23-7-2013/
Humor ist dort also ein wenig vorhanden.. Bei der Suche nach den Buchstaben GPS sollte manch Aktivist innehalten und die Möglichkeit – Des Lebens der Anderen – bedenken. Ist dies doch ein echter Rechts -Bundesstaat aus Land-gliedstaaten, mit einem echt ungültigen Grundgesetz, das (k)eine Verfassung ist, oder wie auch immer.
Ich glaube, jedes Stück Papier wie Rückweisung, Konkludentvertrag und ähnlichem ist so wie die Fragen vom Häuptling der First Nations an den Presidenten..
„Könnt Ihr denn mit der Erde tun, was Ihr wollt – nur weil der rote Mann ein Stück Papier unterzeichnet und es dem weißen Mann gibt?“
http://www.prometheusonline.de/heureka/politik/vortraege/seattle/seattle.htm
Also wird vermutlich alles nichts nutzen. Sowas in der Art wie den Eintrag ins internationale Schuldnerregister (Gehört ja auch zu DEREN Firmengruppe) hatte ein gewisser J.F.K auch schon vorgehabt. Wie man sieht wird sowas öffentlich und brutal gelöst. Naja, leiser ging es eben nicht, wie sonst üblich, – einer weniger in der Bedeutungslosigkeit.
Aber an das Gute und Gerechte sollte wir stets glauben, ganz sicher wird am Ende abgerechnet. Ich denke, einige werden sich über ihre lange Rechnung sehr stark wundern.
(begreift dat endlich 😉 )
PS: Humor ist sicher schon mal gut, und auch zu erkennen ist die Dualität, ich bin besser als du und Recht ist, was ich-wir daraus machen. Merkt man schon sehr deutlich diese Haltung des Insider-blogs.. Die Psychokeule wurde schon in vergangenen braunen Zeiten „erfolgreich“ und umfassend angewandt. Wessen geistes Kinder da mit „Der Würde des Menschen“ spielen ist erschreckend, nur weil man es nicht versteht, wenn die Ureinwohner hier ihre Wurzeln, auch rechtlich, mit irgendwelchen Schriftsätzen suchen. Und der Wahrheit näher sind, denn Kerosin kann kein Stahl schmelzen, und Aluminium kann kein Stahl durchdringen.
Hallo Klardenker,
Warum muss die Willenserklärung von der Kirchengemeinde beglaubigt werden? Was ist der genaue Grund?
Liebe Grüße
es ist keine BRD Behörde und hat trotzdem den gleichen, wenn nicht höheren Stellenwert in der Akzeptanz
Und was macht ein bekennender Atheist, der in der 2 Schulklasse aus purer Überzeugung aus dem Kinderschänder-Verein Kirche ausgetreten ist und da auch auf keinen Fall wieder hinein will?
Man braucht nicht in die Kirche einzutreten, um sich von ihr Dokumente beglaubigen zu lassen. Da sie als öffentlich-rechtliche Körperschaft gelten, dürfen sie auch öffentlich-rechtlich beglaubigen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Es braucht aber besondere Verträge zwischen Land und Kirche (in Berlin z.B. vorhanden, Brandenburg wohl z.B. nicht), um diese Beglaubigungen behördentauglich zu machen.
Auf die Idee, sich mal auf den eigenen Geisteszustand untersuchen zu lassen, kommt manch ein (bezahlter Troll?)
vermutlich nicht.
http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2013/06/19/lkv-verwaltungsrecht-zeitschrift-absurd-reichsburger-glauben-die-bundesrepublik-deutschland-sei-nicht-existent-und-das-deutsche-reich-bestunde-fort/
http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2013/01/23/fuhrerscheinentzug-fur-personen-die-sich-als-burger-des-deutschen-reichs-oder-der-ddr-betrachten/
das ist doch nicht normal, oder kam der Befehl dazu von der Nachfolgeorganisation des Herr Adolf Schicklgruber?
Ein sehr gespaltenes Persönlichkeitsbild würde da http://www.gert-postel.de/ vermutlich sagen.
… Muß man wissen
Falls ich das richtig verstanden habe, meldest Du kein Gewerbe an. Du richtest Dich nach den großen (Vatikan, WHO, NATO, Amazon…) und bist tätig ausschließlich über Verein oder Stiftung – je nach dem, was Deine Finanzwelt erlaubt. Ganz wichtig: egal ob Verein oder Stiftung – sie dürfen im System n i c h t r e g i s t r i e r t sein! Alles läuft bei freien Menschen über Erklärungen und nicht über Anträge. Also lieber noch mal lesen, bevor Du genau das Falsche machst. Die ersten Schritte sind wohl die mühsamsten, wenn man aber erst denn Dreh raus hat, stelle ich mir das Ganze etwas flüssiger vor.
Gruss!
@llislotte
Danke für Deine Nachricht.
Alles Dings ist das nicht gemeint. Denn gemeint ist tatsächlich ein Gewerbebetrieb. Das geht nicht über eine Stiftung und/oder Verein. Deshalb die Frage, ob jemand eine Idee hat da mit dem BRD Regime zu recht zu kommen, wenn man neu anmeldet… grüße
Hallo Daniel,
auch hier gibt es Anregungen aus Vorträgen von AC:
die „Heuschrecken-Version“.
Gruß
ahbeck
Nochmal Hallo Daniel,
„Gewerbebetrieb“ ist ein Begriff, den das System nutzt.
Sich die „Erlaubnis“ dafür einzuholen ohne dort anzumelden wird wohl nicht gehen.
Idee:
Ohne diese Erlaubnis loslegen und dann abwarten, bis von der Ordnungsbehörde wegen fehlender „Erlaubnis“ Post kommt. Dieser dann mit der „Akzeptanz“ begegnen.
Ob es funktioniert weiss ich nicht.
Probleme werden auch auftreten, wenn Du festangestellte Mitarbeiter (ArbN) einstellen willst. Um deren Beiträge anzumelden/abzuführen brauchst Du eine Betriebsnummer, Steuernummer, Berufsgenossenschaftsnummer, usw.
Dafür gäbe es derzeit nur eine Lösung: jeden als freien Mitarbeiter (mit Rechnungsstellung) „beauftragen“. Birgt jedoch auch Gefahren aus dem System, wie man sich vorstellen kann.
Viel Erfolg bei Deinem Unternehmen
Gruß
ahbeck
Hallo Klardenker!
Ich habe mehrere Fragen bezüglich “Beitragsservice” (ehem. GEZ).
Die GEZ lehnte meine Kündigung (wegen Zusammenzug Freund) 2012 ab, da ich die Daten meines Freundes nicht angegeben hatte. Nach mehreren Schreiben droht nun der Beitragsservice über meine Gemeinde mit Zwangsvollstreckung.
Daraufhin habe ich das Schreiben ‘Akzeptanz’ an die Gemeinde verschickt. Als Antwort bekam ich folgende Aussage: „… Sie verwechseln ggf. das Privatrecht mit dem öffentlichen Recht miteinander. Es handelt sich bei den rückständigen Rundfunkgebühren um öffentlich-rechtliche Forderungen, welche im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden müssen. Die Samtgemeindekasse Bad Nenndorf ist Vollstreckungsbehörde gem. § 8 Abs. 5 Satz 2 NVwVG. Es handelt sich nicht um ein Angebot, welches abgelehnt werden kann.(…)
Aufgrund eines Vollsteckungsauftrages des ARD ZDF Beitragsservice wurde bestätigt, dass die Voraussetzungen gemäß NVwVG erfüllt sind. Eine Anordnung durch einen staatlichen Richter ist nicht erforderlich. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden eingeleitet. (…)“
Fragen: Wie soll ich mich verhalten bzw. antworten?
Sachbearbeiterin/Behörde Rechnung schreiben? 30.000 und 1.000.000 Euro? (gibt es Vorlagen zu solch einem Schreiben?)
Privatrecht/Öffentliches Recht – was gilt für mich?
Es ist doch ein Angebot, da ich die Samtgemeinde als Firma gefunden habe, oder?
Danke für Eure Antworten!
Hallo,
Hier müsste man erst mal ein paar fragen an den guten Mann stellen
mit der Brief Überschrift „Bescheidung“
– welcher Staat hat ihn die hoheitlichen Rechte als „bediensteter“ ausgestellt ? bzw. für welchen Staat arbeitet er…
– ob ihn noch nicht bekannt sei das die ZPO seine Gültigkeit verloren hat.
(darauf baut das ganze auf) (das Thema findet man irgendwo im Internet)
– ob er einen Personalausweis hat mit der „Glaubhaftmachung Deutsch“
Ich glaube kaum das ein Staatenloser so einen Job machen darf.
PS. Alle Angaben ohne Gewähr 😉
Aber dieses Thema sollte man echt mal im Detail klären wie man da vorgehen sollte.
Danke für die Antwort!
Schicke nun an die Gemeinde einen Brief mit „Aufklärung“ darüber, dass sie eine Firma sind, mir gegenüber keine Legitimation erbracht haben (keine hoheitlichen Rechte) und meine AGB’s angenommen haben.
Somit auch den unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderwärtige Mittel (Zwangsvollstreckung kann also nicht durchgezogen werden)!
Rechnung wird ausgestellt und darauf hingewiesen, dass wenn der „Beitragsservice“ mir eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung schickt ich von einem Eintrag ins internationale Schuldnerverzeichnis bei Nichtzahlung absehe.
Ich hoffe, dass ich damit irgendwie weiter komme.
Berichte weiter, was sich so ergibt!
Weitere Anregungen/Vorschläge werden gern angehört …
Hallo! In den Vordrucken der Gewerbeämter sind überall „Name“ anstatt „Familienname“ verzeichnet.
http://www.berlin.de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/vordrucke/ordnungsamt/gewa1_online.pdf?start&ts=1361351667&file=gewa1_online.pdf
Man kommt nicht umhin einen Antrag bei der „BRD“ zu stellen, und sich wieder dem System zu unterwerfen, auch wenn man Inhaber einer Staatsangehörigkeitsurkunde ist und keinen Personalausweis mehr besitzt. Was habt Ihr denn für Ideen, ggf. Alternativen? Mal so in die offene Runde und an AC. Aber bitte nicht irgend welche Hingespinste wie bei „freies Deutschland“ etc.. Es muß ja praktikabel sein und es geht um Arbeitsplätze. Auch wenn es „Personal“ ist ;-). Vielen Dank schon für die Ideen im voraus!
Schönen Abend noch.
Hallo Daniel,
nicht jede Tätigkeit ist eine „gewerbliche“ Tätigkeit und als solche mit einer Gewerbeanmeldung anzuzeigen.
Prüfe ob Du als sog. selbständige Tätigkeit (oder auch Freiberufler) i.S.v. § 18 EStG oder Land- und Forstwirt i.S.v. § 13 EStG ohne eine Gewerbeanmeldung auskommen kannst.
Gruß
ahbeck (StB)
Hallo daniel, Vordrucke/Formulare sind meines erachtens nicht Pflicht, z.B SGB §60- „(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.“ Nur SOLLEN- nicht müssen. Also, Vordruck nach Hausse nehmen“ick will in ruhe ausfüllen & mich von anderen beraten lassen…“ Eigenen Antrag erstellen: Name durch Familienname substituieren/ frisieren, irgendwelche §§ ersetzen durch „aktuell gültigen Gesetze“, wieder zur Verwaltung latschen, vor Ort unterschreiben und ’ne Kopie für zu hause erbitten.
hoffe es hilft.
Mario Hilgenfeld
Hallo,
vielen Dank für alle Info’s. Konnte bisher nichts darüber finden wie mit der GEZ jetzt umzugehen ist. Kann ich das Akzeptanz Musterschreiben auch an die GEZ schicken? Muss ich mich dafür auch im vorhinein zur natürlichen Person erklärt haben? Was ich komisch finde, andere aber wissen mögen, ist die Tatsache, dass immer nur ich von der GEZ angeschrieben werde. Ich bin deutsche, mein Mann ist Holländer. Mein Mann ist aber in Deutschland angestellt, zahlt auch hier seine Steuern. Heisst das im Klartext, dass ich als HolländerIn in Deutschland arbeitend nicht GEZ steuerpflichtig bin?
Danke
Danke für die Antwort & das „Kopfwaschen“,
natürlich haben Sie Recht, was die eigene Verantwortung angeht, uneingeschränkt und dies ist im Übrigen auch meine Meinung. Mit dem Auto hätte ich dort auch nie gestanden, da mein Quad aber nun deutlich kleiner als ein Auto ist, wollte ich den Parkplatz eben für Diese freihalten (was in Vergangenheit oft genug für Unverständnis gesorgt hat, nach dem Motto, wie können Sie mit dem kleinen Fahrzeug einem ganzen Parkplatz einnehmen). Eben aus diesen Gründen nutzte ich diesen Umstand als „Spielwiese“. Verarschen war nie meine Absicht und nur durch Ihren Hinweis ist mir diese „andere“ Sichtweise überhaupt Bewusst geworden, Danke.
Ihren Tipp, ich nenne es mal so (gemeinnützige Spende), werde ich aufgreifen & umsetzen, auch hier ein Anstoss der nur durch diesen Austausch zustande kam. Auch hier Danke!
Lg Matthias
Hallo Zusammen,
Ersteinmal Danke, an die, die hier ihre Informationen teilen. Ich selber habe im Zuge einer „Verkehrsordnungswidirigkeit“ (Parken mit einem Quad im absoluten Halteverbot ->15€) das Schreiben Akzeptanz, genutzt. Zurück kam folgender TEXT:
„Wir haben ihre Einlassung zum o.g. Verwahnunsverfahren zur Kenntins genommen. Ihre Ausführungen sind jedoch nicht geeignet, das gegen Sie eingeleitete Verfahren einzustellen. Deshalb geben wir Ihnen nochmals Gelegenheit, den Betrag innerhalb der nächsten Tage einzuzahlen. Andernfals wäre der Vorgang bei der Bußgelsstelle des Landkreises HM-PY zur Entscheidung vorzulegen.“
Meine Fragen hierzu:
Muß ich mich erst zur Natürlichen Person erklärt haben, bevor ich z.B. die Akzeptanz nutze (Lt. OPPT ist dies ja schon geschehen, wir sind frei)? Wenn ja, zahlen und erst den Weg gehen der Natürlichen Person? Wenn Nein, wie geh ich dann weiter vor?
Gibt es hier im Landkreis vielleicht Gleichgesinnte zwecks Austausches?
Lieben Gruß
Ich halte es prinzipiell nicht für sinnvoll und angebracht, erst zu entdecken, dass man ein Mensch ist, wenn man im Halteverbot gestanden hat und man sollte sich zusätzlich überlegen, ob es für Menschen würde- und maßvoll ist, wenn man in der absoluten Selbstverantwortung steht, diese möglichst zu delegieren, nur weil der gegenüber keine Legitimation hat. Diese Tatsache ist wahr und schlecht und eine Ursache allen Übels, denn alles verkommt zu Geschäftsmodellen und es geht nur noch um die Kohle. Wahr ist aber auch, dass Sie in einem absoluten Halteverbot gestanden haben, wahr ist auch, dass es eine Straßenverkehrsordnung gibt, wahr und richtig ist auch, dass so etwas notwendig ist, worüber weitestgehend Konsens in der Gesellschaft herrscht. Natürlich gibt es sinnvolle und unsinnige Regeln, zur Geldabschöpfung werden sogar die entsprechenden Umstände geschaffen. Aber wo fängt es an und wo hört es auf und wer entscheidet darüber?
Die Frage steht hier aber auch: Wollen Sie mit Kanonen auf Spatzen schießen? Oder anders: ist das Verhältnis von Aufwand und nutzen vertretbar?
Sind sie ernst zu nehmen, wenn Sie handelsrechtlich eine Pfändung vorantreiben wollen, deren Ausgangspunkt 15.- € sind , deren letzte Ursache eine tatsächliche Felhleistung oder Regelüberschreitung Ihrerseits ist? OWiG hin – OwiG her!
Es ist immer glaubwürdiger, alles, was im download steht zu tun und herzustellen, nämlich die Rechtsfähigkeit als Mensch schon vor einer möglichen Auseinandersetzung mit dem System und seinen Behörden. Ansonsten ist auch verständlich, dass die Gegenseite Ihre Briefe nicht ernst nimmt oder sich vielleicht auch unter jeder Anwendung von Rechtsbeugung wehrt. Immerhin haben sie die Macht dazu. Es arbeiten überall nur Menschen und keiner lässt sich gern verarschen. Darüber würde ich einmal Nachdenken.
Deren Antwort ist natürlich Unsinn, denn Sie haben ja akzeptiert, deswegen ist es auch keine Einlassung. Und ja – nat. Person und Mensch sollten Sie sein – VOR DEM VERMEINTLICHEN DELIKT!!! Es ist Ihre Entscheidung, ob und wie Sie weiter verfahren. Natürlich sind OwiG eine gute Übungs- und Spielwiese, da es um nichts bis wenig geht. Aber wenn man einmal wirklich echt Scheiße gebaut hat, sollte man auch dazu stehen.
Energetisch wäre dann z.B gut: „Ich akzeptiere Ihre Forderung und verdoppele diese sogar und lasse diese Buße einer echten gemeinnützigen Organisation zukommen, nur da sind sie nicht dabei.“ Dann noch den Überweisungsträger anhängen. Das wäre dann rund und dann wäre alles weitere o.k.
Habe auch ein 15 Euro Knöllchen bekommen, wegen Parken im eingeschränkten Halteverbot. In der Eile war ich zu faul woanders zu parken. Daher habe ich konsequenterweise bezahlt.
ABER, worum es mir geht ist folgendes: Andreas Clauss weist immer wieder darauf hin, dass Firmen (wie die BRD oder andere) nach Handelsrecht Angebote unterbreiten und wir die Freiheit haben diese anzunehmen oder abzulehnen. Jetzt kommts: Auf der Rückseite dieses Knöllchens steht ausdrücklich, ich zitiere: “ Wenn Sie mit der Verwarnung einverstanden sind oder eine Erklärung zur Sache abgeben möchten, warten Sie bitte die Zusendung eines schriftlichen Verwarngeldangebotes/Anhörung durch unsere Behörde in den nächsten Tagen ab.“ Zitat ENDE. Dort steht tatsächlich VERWARNGELDANGEBOT !!! Offensichtlich ist die Verteilung von Angeboten auch schon bei den Kommunen (in diesem Fall Bottrop) angekommen und wir haben wieder einen Beweis, es geht hierzulande um das handelsrechtliche Spiel zwischen Angebot und Nachfrage. Gibt es eigentlich schon Kommunopoly ?
habe aktuell auch einen merkwürdigen fall ( irgendwo unten hab ich dazu auch ne frage formuliert ( GEZ drohung ) )
da is mir wie gesagt aufgefallen das der gerichtsvollzieher meinen familiennamen komplett grossgeschrieben hat….
würde ich seit ner ( erst ) woche nicht wie geistesgestört alles aufsaugen was andreas so alles veranstalltet, wäre mir das garnicht aufgefallen und ehrlich gesagt blicke ich da immer noch nicht genau durch was da der unterschied ist….
Nachtrag zur Info.
Ich Habe Ihren Tipp umgesetzt, zurück kam:
„Wir haben ihre Einlassung zum o.g. Verwahnunsverfahren zur Kenntins genommen. Das uns zugesendete Überweisungsformular ist jedoch nicht verwendbar“. Dann folgt nur noch Angaben zur Überweisung mit 7 Tagen Frist und Androhung der Weiterleitung an die Bußgeldstelle.
Hallo Matthias sagt:
19. Juni 2013 um 16:22
…“Wir haben ihre Einlassung“…Vermutlich hatten Sie Ihr Antwortschreiben handschriftlich unterschrieben- daher wohl als Einlassung gewertet. Ein erneutes Schreiben MIT BEZUG AUF IHR VORANGEGANGENES, und OHNE HANDSCHRIFTLICHE UNTERSCHRIFT kann Abhilfe schaffen.
mit freiheitlichen Grüßen
Mario Hilgenfeld
Lieber Andreas,
mein Herz gibt mir das „Du“ vor und ich hoffe das das so auch für Dich stimmig ist.
Zuerst einmal vielen Dank für die Arbeit, Aufklärung und die tolle website.
Als Mann der Tat habe ich sogleich einiges umgesetzt, habe schon seit 3 Jahren keine PA mehr, GEZ und KK abgemeldet meinen Personenstand erklärt und bin jetzt beim Thema Steuern.
Allerdings sitzte ich gerade mit einem Urteil wg. Urkundenfälschung an und weiß nicht so recht weiter.
Der Hintergrund in Kürze: Ich hatte einen Personenausweis „Deutsches Reich“ erworben und damit ein KFZ zugelassen, in meiner Abwesenheit wurde der Ausweis dann eingezogen. Dann ging es über die Staatsanwaltschaft Rostock, Urteil in Abwesenheit („Falsifikat eines Personalausweises erstellt“ = 2mal falsch) zurück zum Amtsgericht Güstrow. Von dort kam die Ladung, da nicht unterschrieben bat ich das Gericht und den Richter sich zu legitimieren (Frist 21 Tage) – nichts geschah – , nach Fristablauf erklärte ich die Sache für erledigt und forderte meinen Ausweis zurück, wieder keine Reaktion.
Nach dem Gerichtstermin kam ein Urteil in Abwesenheit wg. Urkundenfälschung und das meine Schreiben ohne Belang und keine Entschuldigung für mein Fernbleiben gewesen wären.
Was schlägst Du vor ??
Ich dachte mir: auf mein 2.Schreiben n. Fristablauf zu verweisen und das Urteil schlicht abzulehnen, -weisen? Oder Akzeptanzmitteilung ans Gericht?
Über einen Hinweis, Tipp etc. würde ich mich sehr freuen.
Alles Gute!
Stefan
wir kennen das und haben selbst einen konkreten Fall. Hier gehen wir 2 fach vor, strafrechtlich über einen Anwalt im System, der aber auf unserer Seite steht, zivilrechtlich über die Akzeptanz, denn es nutzt Ihnen nichts, da die erst einmal weiter machen und alles ignorieren. Urkundenfälschung ist ohnehin ein Skandal, erstens weil der Ausweis selbst keine Urkunde ist und zweitens, weil ja kein Mensch einen BRD-Ausweis nachgemacht hat. Selbst nach BRD-recht unhaltbar.
Sollten wir kurz telefonieren.
Lieber Andreas,
ich habe jetzt, im Fall des Fälschungsurteiles, meine Entscheidung bestätigt, das sich die Sache mangels Legitimierung des Gerichtes erledigt hat und außerdem ein nicht unterschriebenes Urteil keine Gültigkeit besitzt.
Im anderen Fall der Ladung habe ich ebenfalls um Legitimation gebeten, mal sehen was kommt.
Auf dieses Schreiben vom Februar erhielt ich bis jetzt auch keine Antwort:
„Sehr geehrte Frau Wulf,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.02.2013.
Wie angefragt, finden Sie im Anhang die Vollmachtsurkunde.
Wie in meinem Fax vom 06.02.2013, welches Sie samt Anhängen nach telefonischer Rückfrage erhalten haben, beschrieben, ist das Urteil ist von der Richterin, dem Richter nicht unterschrieben und außerdem besteht seitens des Gerichtes keine Zuständigkeit.
Zu meiner Rechtsbeschwerde bitte ich deshalb um Antwort auf folgende Fragen:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt im § 126 Schriftform vor:
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller
eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens
unterzeichnet werden.
Der § 317 der Zivilprozessordnung (ZPO) lautet:
Urteilszustellung und -ausfertigung
(1) Die Urteile werden den Parteien … zugestellt.
Im § 315 (1) ZPO steht:
Unterschrift der Richter
(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
5.) Können Sie erklären, wieso die Parteien keine, vom Richter unterschriebenen, Urteile erhalten,
sondern „Ausfertigungen“ ohne Unterschrift?
6.) Ist es richtig, dass „Urteile“ ohne Unterschrift der Richter nur „Scheinurteile“ sind und keinerlei
Rechtskraft oder Rechtswirksamkeit entfalten?
Bei Rosenberg/Schwab kann man zum Scheinurteil nachlesen: „Die Nichtentscheidung ist ein
nullum und kann gar keine Wirkungen haben. Sie bindet das Gericht nicht, beendet die Instanz
nicht … erzeugt keinerlei Kosten. Das Scheinurteil ist grundsätzlich nicht rechtsmittelfähig.“
(ZPR 15. Auflage, § 62 III 2)
Stein/Jonas/Grunsky schreiben dazu: „Das Nichturteil entfaltet keinerlei rechtliche Wirkungen.
Zunächst beendet es die Instanz nicht. Jede Partei kann also die Fortsetzung des Verfahrens
beantragen…“ (ZPO 21. Auflage vor § 578 I Rn 6)
7.) Ist es richtig, dass das Verfahren solange nicht abgeschlossen ist, bis den Parteien ein
unterschriebenes Urteil (gem. § 317(1) ZPO) zugestellt worden ist?
8.) Ist es richtig, dass das Fehlen der Unterschriften einen absoluten Revisionsgrund darstellt?
Mit dem Wegfall des § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) „Alle Gerichte sind
Staatsgerichte“ bestehen keine „Staatsgerichte“ mehr. Offensichtlich gibt es seither ausschließlich
Ausnahme- bzw. Scheingerichte. Die Richter sind demnach keine gesetzlichen Richter.
Nach dem Artikel 101(1) des Grundgesetz „sind Ausnahmegerichte unzulässig. Niemand darf
seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“
9.) Ist es richtig, dass die Richter keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen, da es keine staatlichen
Gerichte mehr gibt?
10.) Ist das der Grund, warum die Prozessparteien keine unterschriebenen Urteile zugestellt
bekommen, sondern wertlose „Ausfertigungen“?
Nach Artikel 97(1) des Grundgesetzes sind die Richter seit 1949 unabhängig und nur dem Gesetze
unterworfen.
Am 27.4.2007 forderte „Der Deutsche Richterbund“: „Der Justiz ist die Stellung zu verschaffen, die
ihr nach dem Gewaltenteilungsprinzip und nach der in den Art. 92ffGG vorgesehenen
Gerichtsorganisation zugewiesen ist. Der Deutsche Richterbund fordert daher die Einführung
der Selbstverwaltung der Justiz.“
Die „Neue Richtervereinigung“ veranstaltete 2008 erstmals eine internationale Tagung zur
Unabhängigkeit der Justiz in der BRD. In ihrer Veröffentlichung vom 8. September 2008 heißt es:
„Was in einem Rechtsstaat nach dem Prinzip der Gewaltenteilung selbstverständlich ist, nämlich
eine unabhängige, selbstverwaltete Dritte Gewalt, ist in Deutschland noch nicht vorhanden. Hier
bestimmt nach wie vor die Exekutive, wer Richter wird und wer als Richter befördert wird.“
11.) Können Sie erklären, wieso die beiden Richtervereinigungen erst jetzt die Unabhängigkeit von
der Exekutive fordern, wenn diese seit über 60 Jahren im Grundgesetz verankert ist und von Anfang
an gewährleistet sein müsste?
Die Grundprinzipien der Unabhängigkeit der Richterschaft sind im Völkerrecht verankert. Sie
wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen durch Resolution 45/32
festgeschrieben (nachträglich von mir geändert, s.f.).
In der UN Resolution heißt es unter Artikel 31 Wiedergutmachung:
1. Der verantwortliche Staat ist verpflichtet, volle Wiedergutmachung für den durch die
völkerrechtswidrige Handlung verursachten Schaden zu leisten.
2. Der Schaden umfasst jeden materiellen oder immateriellen Schaden, der durch die
völkerrechtswidrige Handlung eines Staates verursacht worden ist.
Der Artikel 32 Unerheblichkeit des innerstaatlichen Rechts besagt:
Der verantwortliche Staat kann sich nicht auf sein innerstaatliches Recht berufen, um die
Nichterfüllung der ihm nach diesem Teil obliegenden Verpflichtungen zu rechtfertigen.
12.) Ist es richtig, dass Richter, die gegen die Grundprinzipien der Unabhängigkeit der
Richterschaft verstoßen im Rahmen ihrer Amtshaftung selbstschuldnerisch haften?
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit herzlichem Gruß
Natürliche Person
Stefan Fischer
Anlagen Vollmachtsurkunde (ZDS-Flyer und Personenstandserklärung liegen Ihnen vor)“
Für Hinweise, Adr. Anwalt, etc. oder kurzes Telefonat wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Stefan Fischer
stefanusfischer@gmail.com
0170-3106841, oder 03996-172086
Hallo Stefan aus der FamilieFischer ,
Dank & Hochachtung ist Ihnen gewiß für Ihren Beitrag, auch im Namen derer, die Ihren Beitrag(v.24. Juni 2013 um 15:37) hilfreich anwenden und den absehbaren Erfolg weiter verkünden. Bitte gestatten Sie mir eine Frage- hatten Sie Ihr letztes Anschreiben handschriftlich unterschrieben?
MfG- Ministerium für Gemeinwohl, mit freiheitlichen Grüßen
Mario Hilgenfeld
LIeber Andreas,
ich denke es ist jetzt schon sehr klar geworden was für Schritte zu gehen sind, aber entschuldige meine Ignoranz für viele (die noch nicht so tief im Thema drin sind) klingt alles etwas merkwürdig und ist erklärungsbedürftig. Es ist ja nicht unbedingt von jedem Mitarbeiter der BRD zu erwarten, das er sich die Zeit nimmt herauszufinden wie der Weg zu gehen ist. Als erstes sollte an der Lösung des Problems gearbeitet werden, wo gibt es Gemeinden mit Bürgermeistern die bereit sind Menschen aufzunehmen die aus der Firma BRD entlassen wurden. Denn ohne Personal Ausweis bekommt man zum Beispiel kein Bankkonto. Erst wenn man eine integrale Lösung bis zu den Bürgermeistern erreicht hat wird hoffentlich bald die kritische Masse den vorgezeigten Weg beschreiten. Zweifellos verbietet zum Beispiel die Preussische Verfassung in Artikel 10 : Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht statt und in Artikel 7 : Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden Ausnahmegerichte und ausserordentliche Kommissionen sind unstatthaft.
Weiterhin erlaube ich mir auf den OPPT hinzuweisen, der ja primär für die angelsächsische Welt gilt aber auch auf Deutschland angewendet werden kann. Das Wissen das alle Regierungen weltweit Firmen sind spielt dabei eine wichtige Rolle. Es gibt ja auch schon vom OPPT (der nach Zweckerfüllung wieder aufgelöst wurde) eine Reihe von Staaten die rechtmäßig nach UCC (Uniform Comercial Code, international gültiges Handelsrecht) gepfändet wurden. Das Internet als globales Gehirn wird dazu beitragen (und jeder kann seine Informationen dazugeben auch wenn diese vielleicht dem einzelnen unwichtig erscheinen) das wir analog zu (freier Software) Dinge erreichen können die nach den heutigen Vorstellungen der Gesellschaft unerreichbar scheinen. Jeder hat also die Möglichkeit an diesem Projekt öffentlich und transparent mitzuarbeiten. Webseiten sollten sich als Werkzeuge in den Händen der Menschen verstehen um eine gerechtere Welt zu formen. Dazu natürlich ein Dank an den Klardenker und Andere die Themen wie „Menschwerdung“ und natürlich „Geldsystem und Zinsen“ in die Öffentlichkeit gezerrt haben. Jedoch sollte auch jeder den das Thema „wie kann ich aus der Firma BRD aussteigen, auch gut über das Thema OPPT und seine Möglichkeiten informiert sein. Auch ist eine gute Kenntnis des „verzinsten Schuldgeldsystems“ Vorraussetzung dafür die globale Matrix zu verstehen in der wir leben. Ich hoffe das viele diesen Virus weitertragen und möglichst viele eine „positive Ansteckung“ erleben da dieses wichtige Thema natürlich den den koorporativen Medien (zb. ARD und ZDF) totgeschwiegen wird.
Der One People’s Public Trust pfändet rechtmäßig Unternehmen, Banken und Regierungen
http://revealthetruth.net/2013/02/21/der-one-peoples-public-trust-pfandet-rechtmasig-unternehmen-banken-und-regierungen-da-sie-sklaverei-und-private-geldsysteme-betreiben/
Offener Brief an den Bürgermeister von Grafing
http://revealthetruth.net/2013/06/10/offener-brief-an-den-burgermeister-von-grafing-herrn-rudolf-heiler/
Die UCC Ansprüche (filings) gelten als internationales Recht (Liste von rechtmäßig bereits gepfändeten Firmen die als Staaten auftreten)
http://oppt-in.com/wp-content/uploads/2013/02/Press-Release-One-People-s-Public-Trust-Foreclosure-on-Major-Corporations.pdf
M.F.G.
Stefan
Hallo Stefan,
Verständnisproblem – im One People’s Public Trust-Doc. http://oppt-in.com/wp-content/uploads/2013/02/Press-Release-One-People-s-Public-Trust-Foreclosure-on-Major-Corporations.pdf
ist Deutschland / Germany aber nicht drin.
Wie ist da die Argumentation?
LG Simone
ich kann da nicht unbedingt viel dazu sagen da ich mich nicht intensiv mit dem UCC beschäftigt habe. Jedoch ist mal davon auszugehen, das der UCC weltweit gültig ist, da auch wir hier in Europa Fahnen mit goldenem Rand haben was bedeutet das Handelsrecht angewendet wird ( admirals law ). Wenn wir davon ausgehen, das die Einspruchsfrist am 25.12.2012 nach dem UCC Prozedere abgelaufen ist, und den Vorwürfen welche der OPPT vorgebracht hat nicht wiedersprochen wurde liegt nach UCC eine rechtmäßige Pfändung vor. Somit sind alle Handelsfirmen weltweit rechtskräftig gepfändet worden und deren Konkursmasse steht zur Verteilung an die Menschen an. Es liegt nun wiederum an den Menschen dieses erworbene Recht wahrzunehmen, die Firmen die in Verkleidung von rechtmäßigen Regierungen daherkommen werden weitermachen so wie bisher, wenn sie nicht von UNS Gegenwind bekommen. Es gibt aber auch ein gutes Video auf YouTube welches Alternativen für uns hier in Europa aufzeigt, außerdem ist es ein guter Einstieg in den OPPT sozusagen als Crash Kurs. Das von Dir erwähnte PDF halte ich für unvollständig, da der UCC weltweit angewendet wird und somit alle Handelsfirmen / Fake Regierungen weltweit betroffen sind.
OPPT-Die Elite wurde gepfändet
http://www.youtube.com/watch?v=Ejau9GxE3Kg
die Mio http://sonnenstaatland.wordpress.com/2013/06/08/1-000-000-euro-reichsdeppen-rechtslage-deutschland-gewinnspiel/
ist ganz leicht zu gewinnen. Die Bundesrepublik ist selbstverständlich kein souveräner Staat. Das sagt ja auch http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland
Es ist ein Bundesstaat. Fragt sich also Staat von welchem übergeordneten Bund?
Auch die Begriffe
2 Physische Geographie
3 Humangeographie
machen bsp bei einem Vergleich mit Frankreich oder anderen
1 Geographie
2 Bevölkerung
Staaten deutlich, daß Montevideo Bevölkerung – Grenzen – Hoheitliche Gewalt irgendwie nicht erfüllt sind.
Ist Deutschland also ein Bundesstaat von Europa, bei der Teile unter anderer Verwaltung liegen, Ostpreussen etc. Oder ist es eher so wie die Meinung der Ting Gruppe; Stichwort Debellation?
Hallo Andreas Clauss, hier noch kurz ein Link zum Ersatz für
Personal/Personenausweis oder Reisepass
http://www.geratop.de/_Gegenwart/Internationale-Identitaet/Internationale-Identitaet.html
Liest sich gut und fühlt sich gut an, von hier aus auch mein Dank an alle Mitwirkenden
Mario Hilgenfeld
Hallo Andreas Clauss,
zu den Vertragsangeboten der Verwaltungen ist die Unterschrift auf unseren Antwortschreiben wohl entscheidend. So wie die RichterInnen nicht unterschreiben sollten auch wir nicht unterschrieben.
Die handschriftliche Unterschrift der natürlichen Person ist vielleicht der Schlüssel zum Glück. Probieren geht immernoch vor Studieren, und mag hilfreich sein zur Änderung eines künstlichen Staatsvolkes. Oh, ich möch’t so gern dahinterkommen, was hier läuft, über 14 Monate häng‘ ich dran. Vielleicht liegt der Hase im Pfeffer bei den Geburtsurkunden oder der Geburtsbescheinigung. Gibts da Unterschiede?
LG Mario Hilgenfeld
Unter Klardenker 20.05.2013 findet man das Muster Akzeptanz,
Gruß Gerd
Lieber Andreas,
mein Herz hat mir das Du vorgegeben, im Sinne der gemeinsamen Sache und ich hoffe das ist in Ordnung?!
Erst mal vielen dank für die guten Informationen und diese tolle Seite!
Als Mann der Tat habe ich bereits vieles umgesetzt und es kommen so einige Urteile ins Haus.
Seit ca 3 Jahren habe ich keinen PA mehr, habe meinen Personenstand erklärt und erst einen Personenausweis „Deutsches Reich“ erworben. Dieser wurde im Rahmen einer Kfz-Zulassung in meiner Abwesenheit eingezogen. Dann ging es über Staatsanwaltschaft, Urteil in Abwesenheit wieder zurück zum Amtsgericht. Von dort erhielt ich eine Ladung, für diese
Einladung habe ich mich bedankt mit der Bitte das das Gericht sich legitimieren und der Richter diese mit vor- und Familiennamen unterschreiben sollte. Dafür setzte ich eine Frist von 21 Tagen, es geschah. Nichts!! Darauf erklärte ich die Angelegenheit für erledigt und forderte meinen Personenausweis zurück. keine Reaktion!
Statt dessen ein Urteil wegen Fälschung und das ich ohne genügende Entschuldigung vom Termin fern geblieben wäre ?!?!
Was soll man da tun? Akzeptanzmiteilung ans Gericht ??
Weiter habe ich erfahren, das die Urteile schon original unterschrieben werden, weißt Du was es damit auf sich hat?
Was hältst Du von der Höflichkeitsmiteilung von oppt?
Mittlerweile habe ich meinen Ausweis nach Deinem Muster selbst hergestellt und bin damit in Berlin ohne weiteres durch die flughafenkontrolle nach Wien gekommen.
Freue mich auf Antwort, liebe Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
deine Frage war zwar nicht an mich gerichten, aber vielleicht kann ich dir ja dennoch ein wenig Input zukommen lassen.
Erst einmal etwas Grundsätzliches. Wer sich zu Gericht begibt erkennt dieses als Zuständig an. Gleiches gilt für Rechtsanwälte.
Nun zu deinem Ausweis..
Das LG Göttingen hat sich nach Rücksprache mit dem OLG Braunschweig rückversichert und dort laut StA Göttingen den Bescheid erhalten daß das OLG Braunschweig das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 unterstützt und akzeptiert. Somit kannst Du deine Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ per Ersatzausweis legitim nachweisen.
Das Akz. des Freispruchs AG Osterode 3c DS 34 Js 34999/05 (128/06)
und LG Göttingen 3 Ns 85/07 sowie Beschluß des 4. Strafsenats vom 25.04.2006 in 4 Ws 98/06
Insofern man die eine Fälschung vorgeworfen hat, müßte man dir aber dann auch ein Original vorlegen können.
Der BPA ist somit eine mittelbare Falschbeurkundung und Täuschung im Rechtsverkehr, der nach § 111, 1 OWiG mit bis zu 1000,- € geahndet werden könnte, da die Bezeichnung „deutsch“ falsch ist.
Es darf allerdings Niemandem seine Staatsangehörigkeit entzogen werden.
Ferner hat gem. § 5 des Paß und Meldegesetzes auf dem Dokument (BPA) dein Familienname zu stehen, was ebenfalls nicht erfüllt wurde, da hier lediglich der Begriff „Name“ – bezeichnet eine Sache – vermerkt wurde. Dadurch hast Du nicht nur das Recht, sondern vielmehr die Pflicht diese falschen Einträge zur Änderung vorzulegen. Nimmt man es ganz genau, dann wurdest Du sogar unter Vorsatz betrogen, denn es handelt sich hier um eine gebührenpflichtige Dienstleistung, wobei der Leister um die rechtlichen Vorgaben zu wissen hat.
Eine Akzeptanz ist hier deplaziert, da Du dir ja nichts hast zu Schulden kommen lassen.
In diesem Sinne…
Gruß Doc
Hallo Stefan,(ich erlaube mir einfach eine Vorlage des DU)
ich verstehe etwas nicht ganz: der Personenausweis wurde in Abwesenheit eingezogen; wie kommt der von dir -physisch – zum Amt/Gericht? Wenn Du ihn nicht übergeben hast, oder ist das „verwaltungstechnisch“ zu verstehen?
Ich habe mich diesbezgl. ev. noch nicht gut genug eingelesen
schöner Gruss,
Ulf
den PA hatte ich einem Zulassungsdienst zur Vorlage mitgegeben, dort rief mein die Polizei und von dort gings weiter.
Gruß
Stefan
Am 1. Oktober 2003 verlangte die amerikanische Bundesregierung, dass alle Geschäftspartner (“Einheiten”) der
amerikanischen Regierung eine D&B® D-U-N-S®Nummer als eindeutige Kennnummer für den integrierten
Einkauf besitzen müssen, um Geschäfte mit der Regierung zu tätigen. Dies betrifft einerseits alle Unternehmen,
die mit der amerikanischen Regierung Geschäfte tätigen, und andererseits alle Empfänger von Subventionen der
amerikanischen Regierung.
Die globale Richtlinie von D&B bezüglich der “Geschäftseinheiten”, die ein globales Kundenservicezentrum
kontaktieren und sich entweder als Lieferant (Verkäufer) oder Subventionsempfänger der US-Regierung
bezeichnen, besagt Folgendes:
!
Kostenlose Vergabe von D&B
®
D-U-N-S
®
Nummern
!
Schnelle Zuteilung einer D&B
®
D-U-N-S
®
Nummer: Die Vergabe sollte in der Regel innerhalb
von 24 Stunden erfolgen.
!
Keine Verkaufs- oder Vertragsanforderungen, außer dies wird von der Geschäftseinheit
selbst
verlangt.
!
D&B
®
D-U-N-S
®
Nummern können auch an Einzelpersonen vergeben werden, sofern die
nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
1.
Die Einzelperson führt eine Dienstleistung für die Regierung aus (Consulting, Beratung,
Lehrtätigkeit etc.), und
2.
die Einzelperson wird von der Regierung für ihre Tätigkeit bezahlt.
Dabei ist zu beachten, dass in gewissen Fällen neue Einträge erstellt werden müssen. Diese Einträge (D&B
®
D-
U-N-S
®
Supporteinträge) dienen als Kerndaten und werden zur Identifikation im Einkaufs- und Berichtsystem
der Regierung verwendet.
Sie sind ab sofort aufgefordert, diese Initiative zu befolgen und zu unterstützen. Für weitere Fragen in diesem
Zusammenhang wenden Sie sich bitte direkt an Mark Muckerman, Area Manager, D&B Government Services
(
muckermanm@dnb.com
Telefon: 001-703-807-5079 ).
http://www.upik.de/media/DnB_Policy_Guides.pdf
was passiert, wenn den Vertrag der
„wie eine Staatsanwältin erneut das Toxxxxurteil verkündet und Bao das Urteil danach schriftlich quittiert. “
http://www.sueddeutsche.de/medien/makabre-tv-sendung-in-china-abgesetzt-ende-einer-horrorshow-1.1306392-2
nicht annimmt?
Und sich mitteilt, daß einem dieser Vorname gar nicht gehört, da dieser ja gegeben wurde, und der Familien-NAME auch so übernommen wurde, man selbst sei aber Sonnenblume, Duftender Wind, Schwarzer Vogel oder wer auch immer?
Jede Wette, daß dieses perverse JURASYSTEM weltweit einheitlich ist..
Wäre schon interessant, ob die bsp. beim NSU das Angebot URTEIL ausschlagen können. Das wäre doch die Story für unseren Compact-Elsässer
besser nicht nur das Urteil ausschlagen, sondern gleich den Prozess. „Ich bin …., Mein Name ist nicht… Ich bin nicht die Person…
Als Mensch … nehme ich das Angebot an, gegen die Person … den Prozess zu führen, zu einem Wert von 5.000.000.- €uro, Zusatz: evtl. unter der Voraussetzung dass Sie mir nachweisen, für oder gegen Menschen tätig werden zu können. Das vor laufender Kamera käme im Prozess gut. Zusätzlich nach das Thema Staatsangehörigkeit und die kämen ins schwitzen.
Hallo Freidenker und Mitdenker
Wer kennt die Bedeutung der Anrede „Herr“?
Wie wäre es mit Folgendem:
Die Anrede „Herr“ des juristischen Personengebildes, welches unterstellt über die natürliche Person herrscht, beginnt auch mit Herr. „Sie sind Herr…?“ Ein „ja“ zur Antwort bestätigt auch dieses juristische Personengebilde. Nachfolgende Angaben über natürliche Personen werden auch zur Personengruppe des juristischen Personengebildes gewertet. Ein freundliches „nein“ mit „Ich bin nicht Herr, bin nur natürliche Person“ bringt dies deutlich und unmissverständlich zum Ausdruck. So ist gleich zu Beginn der Gespräche bei den Verwaltungen die Personifizierung geklärt und erklärt. Zur Sicherheit dieses gleich vor Ort zur Niederschrift erklären, unterschreiben lassen und darauf „beratungsresistent“ bestehen. Durch gelegendlichem Widerstand im Amt lernt mancheiner auch gleich den verantwortlichen dieser Verwaltung kennen.
Auf Schriftstücken gleichwohl die Anrede „Herr“ und „Herrn“. Bei Antwortschreiben, Widersprüchen, Klagen u.s.w., stets deutlich und unmissverständlich den „Nichtherr“ erklären. In der Tat, solange wir als juristische Personen in den Verwaltungen geführt werden, uns ausweisen mit Großbuchstaben in der Namensschreibung und nicht Wissens genug in Bedeutung unserer Artikulation, solange bleibt der Vergleich mit den Sklaven bestehen. Auch wenn es schmerzt, wer sich als Sklave benimmt, sich als Sklave ausweist, kann auch als solcher behandelt werden. Wie es um unsere Frauen bestellt ist, da braucht es bei mir noch ein paar Gedankenexperimente. Vielleicht ist es auch einfach, „Frau“ ist mehrdeutig, Erklärung zur alleinigen „Frau“ nur natürliche Person.
Wichtig ist wohl, unseren Jugendlichen das Unterschreiben des BPA Erstantrages vorab detailiert zu erklären: wieviele Kopien von Lichtbild und Unterschrift werden erzeugt, wohin werden diese geleitet, wie stehts um unsere Urheberrechte dieser Kopien, und wohl das wichtigste: welche Verbindlichkeiten mit bevorstehender Unterschrift einhergehen. Da wäre die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ von Amtswegen klären zu lassen vor bevorstehender Unterschrift, wie auch der Zusammenhang Unterschrift und EU-Sternesymbol als Zustimmung zum privatrechtlichen Lissabon-Vertrag und ESM, um hier nur einige zunennen.
Folgend möge mir eine kleine DDR- Errungenschaft als Floskel gestattet sein:
„Habt Ihr Kummer oder Sorgen, schreibt gleich Morgen, an Frau Puppendocktor Pille mit der großen klugen Brille“, oder Eurer Verwaltung.
Mario Hilgenfeld
zum Beitrag
Mario Hilgenfeld sagt:
7. Juni 2013 um 15:17
die „Verwaltungen“ werten nicht die Anrede „Herr“.
Mit der handschriftlichen Unterschrift der natürlichen Person, welche
mit der Beantwortung auf die „Vertragsangebote“ geleistet werden, wird das gesendete „Vertragsangebot“ akzeptierend gewertet- unabhängig, ob Zurückweisung, Widerspruch oder eine ordentliche
Klärung zurückgesandt wird. GEWERTET WIRD NUR DIE UNTERSCHRIFT. Diese bringt den „Verwaltungsakt“ in Wallung. (Ein freier Mensch unterscheibt nicht aufgrund anerzogener Erwartungshaltungen).
Die „Verwaltungen“ eines künstlich geschaffenen Staatsvolkes nach UNTERSCHRIFT des BPA-Antrags führen in Ihren Melderegistern juristische Pesonen.
Freiheit oder Sicherheit?
M. Hilgenfeld
Hallo Andreas Clauss,
ich habe die Akzeptanz jetzt zweimal verschickt das FA macht weider so, als wäre nichts geschehen. Jetzt Rechnung schreiben oder gleich Schuldnerverzeichniseintrag??
Danke.
Seien Sie gesegnet
Klaus Werner
Immer erst Rechnung, dann Mahnung und dan in Verzug Setzung, dann gehts weiter. Zahlung nur ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Androhung von Gewalt, bei Nutzung des FA-Kontos aber als Inhaber den Namen eintragen, von dem MA, der das Geld fordert.
Übrigens vorher Kündigung des Vertrages (St-Nr. und Menschwerdung nicht vergessen – einfach nur so einen Brief über kopieren -einfügen schreiben – damit ist es nicht getan) MA so genau es geht identifizieren. Wenn ma sich vorher auf alles eingelassen hat, ist es auch schwer, ich kann nicht eine Erklärung abgeben, die da lautet, ich will Steuern zahlen und dann sagen: nein doch nicht.
Hallo Andreas,
meinst Du mit Menschwerdung die Willenserklärung?
Jetzt schon mal DANKE für Deine Antwort.
Bernhard
Ja, aber da kommt die nächsten Tage noch etwas, denn wir sind für die wahrscheinlich als Mensch verschollen und sollten eine Lebenderklärung abgeben.
Hallo Andreas (das Herr lass ich mal weg :))
Ich habe die gesamte Argumentationskette verstanden und bin begeistert davon. Auch das Thema Entnazifizierung, gg146, Staatsangehörigkeitsausweis etc habe ich erfolgreich umgesetzt.
Jedoch habe ich noch 1-2 Fragen:
– ich ziehe in Kürze um und müsste mich ummelden. Was würden Sie empfehlen? Ummelden oder nicht?
– ich habe kein Vermögen für eine Stiftung und das FA / Arbeitgeber zieht monatlich meine Steuern ein. Was kann ich konkret als Arbeitnehmer machen um meine Steuern dem Unrechtssystem zu entziehen?
Vielen Dank für Ihre kurze Stellungnahme!
Roland
Man kann, nachdem man Mensch geworden ist, jede Steuererklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Zustandekommen unter Androhung von Gewalt machen, da rechtswidriger Verwaltungsakt, der rückwirkend aufzuheben ist (siehe Willenserklärung 2. Seite), aber als Arbeitnehmer kann man erst einmal nichts weiter tun, weil der Arbeitgeber das System so akzeptiert, außer kündigen. Mit dem Melden hängt es davon ab, inwieweit Sie die Menschwerdung vorangetrieben haben und wie dort der Stand der Dinge ist und wieweit Sie diese auch verstanden haben, erklären und durchsetzen können. Menschen haben einen Wohnsitz und sind nicht wohnhaft.
Hallo Andreas Clauss, ich habe schon den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, ist genehmigt, liegt nur noch nicht vor. Die Willenserklärung bei der gleichen Behörde oder beim EMA bestätigen lassen? Die Kündigung ist nun auch getätigt,melde mich wieder wenn es eine Reaktion gibt, Danke für Ihr wirken.
Seien sie gesegnet
Klaus Werner
Verzeihen Sie bitte wenn ich nochmals nachhake, aber ich bereite grade ein Akzeptanz Schreiben vor…….
bin ich nun aus Ihrer Sicht:
Vorname, Frau aus der Familie “meine angeheirater Nachname” oder
Vorname, Frau aus der Familie “Geburtsname”?
vielen Dank für Ihre Mühe
Schreiben Sie doch …, fau aus der Familie…, geb. in der Familie …
Thomas hat vollkommen recht, die Geschichte mit den Fahrzeugpapieren ist Quatsch!
Wer schon mal ein Fahrzeug geleast hat, weiß das sofort. Der Eigentümer eines Fahrzeugs ist der, der den Fahrzeugbrief hat, egal wer da als Halter drin steht. Der Halter braucht zum führen des Kfz auch nur den Fahrzeugschein und nicht den Kfz-Brief.
Der Fahrezeughalter muss nicht der Eigentümer des Kfz sein. Er ist lediglich der für das Fahrzeug verkehrsrechtlich Verantworliche (Halterhaftung), der die Pflichtversicherung für Kfzs und die Kfz-Steuer zu zahlen hat. (Was die Diskussion zur Kfz-Steuer betrifft, ist das eine andere Geschichte und würde den Rahmen hier sprengen. Ich bin der Ansicht, die gehört, wie in Frankreich seit über 10 Jahren, abgeschafft.)
Bei geleasten Fahrzeugen steht zwar der Leasinnehmer in den Papieren, jedoch ist der Brief bei der Leasingfirma hinterlegt und somit ist es derene Eigentum, solange der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht ausgelöst hat.
Insofern ist es also völlig egal, was da in den o.g Papieren drinsteht, EG-Richtline hin oder her. Es kommt einfach nur drauf an, wer den Kfz-Brief besitz.
Gut, angesichts des unzweifelhaft geltenden Besatzungsrechts, ist es natürlich fraglich, ob hierzulande überhaupt irgendjemand ausser den Alliierten Eigentümer von irgendetwas ist. Sklaven haben doch kein Eigentum, aber sie sind Eigentum.
Liebe Kraftzeitung,
das ist so auch nicht ganz richtig! Der Brief jetzt Zulassung Teil II hat noch nie was mit dem Eigentum eines Fahrzeuges zutun gehabt! Es handelt sich hier und das hat es schon immer getan um einen Behördengang um etwas zu zulassen! Wenn man da hingeht um ein Auto zu zulassen musst du da etwa den Brief bzw Teil II vorlegen? Musst du nicht da es der Zulassungsbehörde völlig egal ist wer der Eigentümer ist. Hier geht es einzig und alleine darum den Halter festzustellen, weil nur der Halter Pflichten hat, nämlich zb die Steuer zu bezahlen! Fährt den Wagen jemand anders und wird geblitzt hat das auch Folgen für den Fahrer und den Halter aber nie für den Eigentümer! Eigentümer ist grundsätzlich der, der den kaufvertrag besitzt! Der Glaube das der, der den Brief bzw Zulassung Teil II hat auch gleich zeitig der Eigentümer des Fahrzeuges ist der irrt! Übrigens steht dieser ominöse Satz „wird nicht als Eigentümer ausgewiesen“ auch jetzt auf dem Breif bzw Zulassung Teil II drauf! Soviel zur Eigentumsfrage! Das alles soll nicht heißen das jetzt alles in Ordnung ist, ich sehe das ganz anders! Und zwar sieht es für mich so aus, das es jetzt mit der neuen Regelung nach EG Richtliene möglich wäre den Eigentümer in den Zulassungdokumenten eintragen zulassen! Woher kommt diese neue EG-Richtlinie? Richtig……. aus Brüssel! Wie ist die Amtssprache dort? Deutsch? ….Nein….English!!!! Also schaut euch doch mal diese Richtlinie in English an! Und siehe da…… da gibt es den Punkt bzw den Code C.2 …… im englishen wird da nach dem owner of the vehikel gefragt (übersetzt heißt das dem „Eigentümer des Fahrzeugs) bei uns wird daraus der „Halter des Fahrzeugs“ Völlig falsch übersetzt! In Teil II wird es zu Code C.2 noch bekloppter! Dort wird ebenfalls wieder nach dem owner of the vehikel gefragt und was steht da übersetzt….. Farbe des Fahrzeugs …..unglaublich aber wahr! Na wem fällt auf was hier falsch läuft? Wer es nicht glaubt schaut euch den Link an ist in Deutsch/English http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?mode=dbl&lang=de&lng1=de,en&lng2=bg,cs,da,de,el,en,es,et,fi,fr,hu,it,lt,lv,mt,nl,pl,pt,ro,sk,sl,sv,&val=287814:cs wenn man jetzt daran denkt das wir Besetzt sind und wir als eine Sache behandelt werden, und Sachen nun mal kein Eigentum haben können bzw dürfen wird da ein Schuh draus! So sehe ich das zumindestens im Moment!
Glück auf….meine Heimat!
Hallo Andreas,
zunächst vielen Dank für alle geleistete Arbeit.
Habe gerade die Strafanzeige wegen Hochverrat.doc gelesen und glaube es ist ein großer Fehler diesen Antrag zu stellen oder zu veröffentlichen.
Zitat: „Hinzu kommen die nun fraglichen strafrechtlichen Folgen, die bei Personen die von der Justiz als Fahrzeughalter angenommen und behandelt wurden, schon seit Änderung der EU-Richtlinie vollstreckt wurden und weiter vollstreckt werden, obwohl sie als Fahrzeughalter nicht bestimmt werden können.“
Die strafrechtlichen Folgen ergeben sich aus der Behandlung wie ein Besitzer …
Fahrzeughalter ist nur ein unbestimmter Begriff im System. Für manches wird der Fahrer oder Besitzer verantwortlich gemacht. Eine Zulassungsbescheinigung oder Brief sind keine amtlichen Dokumente, das waren sie wahrscheinlich nicht mal vor 2004. Jetzt zumindest ist es eben nur eine Bescheinigung – zwei Zettel. Wer ein Fahrzeug zulassen will, stellt ja im System wieder einen Antrag auf Abmeldung / Zulassung … und bekommt dafür zwei schöne Papierchen, wobei es denen völlig wurscht ist, ob Du Eigentümer, Besitzer, Fahrer oder Halter bist. Mit den Zulassungspapieren hat man doch wieder einen Vertrag nach Handelsrecht mit denen, zu deren Bedingungen.
Die strafrechtlichen Konsequenzen an Personen, die OHNE Zulassungspapiere oder Versicherung durch die Gegend fahren sind eher „rechtsbeugend“.
Es ist Betrug, daß die Staatssimulation quasi zum Abschluß von Anträgen und Verträgen nötigt, dieses als Recht deklariert und denjenigen ungerechterweise bestraft, der keine Steuern zahlt, keine Zulassung, PA etc. beantragt. Die Simulation an sich ist doch der Betrug.
Eine Argumentation über die Frage ob Eigentümer, Halter, Besitzer, Fahrer ist meiner Meinung nach unerheblich. Die stellen Demjenigen Papiere aus, der vorbeikommt. Man muß doch das Eigentum an einem Auto da noch nicht mal nachweisen. Ein KV interessiert die genausowenig. Eine Kontoverbindung muß man angeben, am besten gleich eine Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuern 😉
Sie nehmen lediglich an, daß Du Fahrzeughalter bist und unterscheiden nicht mal zwischen Besitzer, Fahrer oder Eigentümer. Was ist eigentlich ein Halter? Wenn Du ein Auto zulassen möchtest, bist Du für die dann eben ein Fahrzeughalter nach deren Bedingungen mit allen Konsequenzen.
Strafverfolgung gegen Ramsauer und seine Erfüllungsgehilfen in dem Zusammenhang beim GBA zu beantragen ist wenig sinnvoll denn auch wieder nur ein Verzetteln innerhalb des Systems. Ist denn der BGH oder der EUGH, ein Gerichtshof der Europäischen Union überhaupt die richtige Stelle für Anträge? Wieder Anträge 😉 Und was ist denn die EU? Wieder ein Vertragsgebilde.
Und was passiert, wenn man den GBA bemüht als Baum den Hund anzupinkeln? Im Zweifel beißt, der Hund wohl die Antragsteller.
Wahrscheinlich gibt es im Moment gar kein Gericht, keine Institution innerhalb des Verwaltungsgebiets 😉 oder in der EU ;), wo wir diese Simulation unter Besatzung anklagen könnten.
„Der Schlüssel zum Wandel liegt darin all seine Energie zu fokussieren,
nicht darauf das Alte zu bekämpfen, sondern darauf Neues zu erschaffen.“
Sokrates (469 – 399 v. Chr.)
Und nach Sokrates, dem ich mich anschließe müßten wir Neues erschaffen. Das ist doch auch die Idee der Novertis.
Ein Weg über den Bürgermeister, Gemeindevertretungen, Volksräte, NEUE vom Volk gewählte Volksgerichte etc. , eine neue Struktur von unten kann nur der Weg sein und das außerhalb des jetzigen Systems in jeder Hinsicht. Dann vielleicht ein gewählter „Einwohnervertreter“ statt „Bürger“meister, eine wirkliche von der Gemeinde gewählte Vertretung, Volksentscheidungen statt Abgabe von Rechten an Volks“vertreter“ usw.
Es ist nicht einfach anzufangen, aber es funktioniert.
Und vieles existiert und funktioniert schon in kleinen Einheiten. Wenn man mal recherchiert findet man auf Anhieb hunderte Gemeinschaften und Vereinigungen von Privatpersonen in kooperativer Symbiose und alle denken, sie sind zu wenig. Alle warten auf den hundertsten Affen oder die imaginäre Anzahl von 10.000 Personen, die hinter einer Idee stehen müssen. Die Symbiose erstreckt sich nur auf den jeweiligen kleinen Kreis, auf ein Gebiet bezogen sind es verstreute Punkte und die Kooperation untereinander fehlt noch.
Dabei sind es schon weit mehr als 10.000 Personen aber sie wissen nichts voneinander und sind nicht vernetzt, wobei eine überregionale Vernetzung nur teilweise Sinn macht. Eine vernünftige regionale Verknüpfung setzt die geographische Nähe voraus aber es genügt eine „kleine“ Anzahl von Personen in unmittelbarer Nähe. Was zu beweisen wäre 😉
Irgendjemand sagte mal, daß eine Stadt / ein Dorf nie größer sein darf, als die Reichweite der Stimme des stärksten Mannes, um alle zu erreichen. So ungefähr stelle ich mir das auch vor.
In Städten herrscht Anonymität und Verantwortungslosigkeit mit allen bekannten Folgen. Will das jetzt auch nicht weiter ausführen. In Dörfern und Kleinstädten existiert noch der Zusammenhalt, die Kooperation und Verantwortung füreinander. Wenn ich mal aus Berlin rauskomme, erfahre ich den Unterschied. Man glaubt es kaum, daß diese Welt in unseren Breiten in Dörfern und Kleinstädten noch existiert. In dieser Konsequenz werde ich Berlin demnächst auch den Rücken zeigen. 😉
Wie auch immer. Ich bezweifle, daß man mit diesem Antrag innerhalb des Systems Positives bewirkt und befürchte, daß diese Veröffentlichung großen Schaden anrichten kann. Du solltest Dir das noch mal überlegen.
LG
Thomas
Danke für den Beitrag. Er hat mich wirklich noch einmal ins Überlegen gebracht. Wenn ich in mich gehe, glaube ich nicht, dass es unbedingt ein Fehler ist, den Antrag oder die Anzeige zu stellen in bezug auf persönliche Konsequenzen, in bezug auf Erfolg oder Sinnhaftigkeit schon. Es stimmt. Es wird genau aus den vorgebrachten Argumenten nichts bringen und es es ist sinnvoller, die Zeit und Energie in den Aufbau eigener Strukturen zu verwenden, was wir ja auch tun. Was der Vorgang zeigt, ist die Aufdeckung von Widersprüchen und der eigentliche Knackpunkt aus meiner Sicht, ist der BRD-Verstoß gegen die EU-Richtlinie, wo doch die BRD der absolut treibende Keil dieser EU ist. Was der Beitrag zeigt, ist, dass sich Menschen nun genauer AGBs anschauen. Ich war jüngst in einem Autohaus und selbst Menschen, die jeden Tag mit Autos handeln, stolperten über diesen Satz, dass der Zulassungsinhaber nicht als Eigentümer ausgewiesen ist und regte zum Nachdenken an. Es sind immer diese Stolpersteine und persönliches Interesse, was in Dt. beim Auto gegeben ist, um Menschen auf bestimmte Dinge oder Ungereimtheiten aufmerksam zu machen. Dafür ist es gut, gleich in dieser Weise tätig zu werden – für die meisten wohl eher nicht. Ist übrigens ja auch schon geschehen, von Aktivisten auf diesem Gebiet. Nun kann ich aber den Beitrag nicht zurücknehmen, weil es eine Selbstzensur wäre und die Darstellung ja sachlich erst einmal richtig ist, stimme aber dem Inhalt der Replik zu und bedanke mich für die konstruktive Kritik.
Wie wäre es mit einer extra Seite, auf der die Menschen die schon Erfahrungen mit all diesen Themen gesammelt haben, darüber berichten können? Ich glaube das würde die ganze Sache besser vorantreiben und viele Fragen würden dadurch auch gleich beantwortet werden.
Grüße Martin
ja, hab ich auch schonmal versucht anzuregen, denn im netz gibt es zu viele infos, die unterm strich nur verunsichern und verwirren!
dann dumme wird glaube ich nur sein, dass es niemanden geben wird, der erfolge verbuchen kann, jedenfalls beim fa o.ä. und nicht wg einem strafzettel über 15€.
Sehr geehrter Herr Clauss,
ich bin gestern während eines Vortrags von Herrn Christoph Hörstel ,von Schall und Rauch : Live in Nürnberg, fast vom Stuhl gefallen.
Ich war diesen Herrn bisweilen sehr gewogen,aber als er Sie als Politluller und ihre Zeitung als Nullnummer bezeichnete , meinte ich erkannt zu haben hier einen Systemfuzzi, der nichts verstanden hat ,vor mir zu haben.
Ich oder wir bedanken uns auf jeden Fall für ihre klasse Arbeitsleistung und wünsche ihnen alles gute.
Prof. Schachtschneider sagt in seinem Interview, dass Deutschland seit dem Zwei-plus-Vier Vertrag die „volle Souveränität“ besitzt. Auf der Website vom Auswärtigen Amt findet sich der Zwei-plus-Vier Vertrag als PDF zum Download: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Geschichte/ZweiPlusVier/ZweiPlusVier_node.html
Im Zwei-plus-Vier Vertrag steht im Artikel 7 Punkt 2: „Das vereinigte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Ja, wie gesagt, das vereinigte Deutschland oder Deutschland, nicht identisch mit der BRD. Vielleicht lernt der Prof. das auch noch. Man könnte aber auch einmal auf den Unterschied zwischen Theorie und Praxis schauen.
Da steht doch im 2+4 Vertrag im Artikel 8, dass die Ratifizierungs- und Annahmeurkunden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt werden, im Artikel 10, ein paar Sätze weiter, steht dann, dass hingegen die Urschrift des Vertrages bei der Regierung der Bundesrepublik hinterlegt wird. Ein Schelm der da Böses oder Täuschung vermutet.
Nepper – Schlepper – bauernfänger, wäre schlimm, wenn die auch noch souverän wären.
naja,
ich würde mir mal die Originaldokumente http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/373160/publicationFile/153338/ZweiPlusVierVertrag.pdf
ansehen.
Tip, En(gel)gland hat auch keine Verfassung, USA ist vermutlich auch sowas wie ne NGO, und ich habe altersbedingt wenig mit Weimar noch mit der Paulskirche etwas am Hut. Jaja, Bundesbürger gibt es nicht usw., und daher ist die ursprüngliche Farbe der Gefängniss-Gitterstäbe laut Effektivitätzprinzip und Normativer Kraft des Faktischen doch ziemlich egal. Und es gibt auf die Wahrheit viele Sichtweisen, u.a. auch Vorwärts in die Vergangenheit http://reichling.xobor.de/file.php?url=http%3A%2F%2Ffiles.homepagemodules.de%2Fb597375%2Ff5t7p11n2.pdf&r=&content=Vorw%26auml%3Brts+in+die+Vergangenheit!
Aber in meinen Augen erklärt der 4 + 2 Vertrag so ziemlich alles, wenn man sich ersteren link durchstudiert.
Es geht dabei um Deutschland als Ganzens = 31.12.1937. Ist auch so bei Wikipedia. An dieser (und vielen anderen Stellen) irrt natürlich Vorwärts in die Vergangenheit, welches Inhaltlich nur bedingt völlig abwegig ist, aber von seiner Ausdrucksweise absolut mangelhaft ist.
Dann ist von einem vereinten Deutschland die Rede, jenes mit BRD DDR and Berlin.
Und das spannende finde ich liegt in den Daten und den Begriffen.
So z.b. Artikel 9, der besagt, das Vertrag für vereinigtes Deutschland, dann gilt, wenn der letzte der 4 Siegermächte diesen Ratifiziert hat. Nun, daß spannende ist, wer sich da beeilt hat und wer sich Zeit gelassen hat, sogar bis weit hinter die Ersten Gesammtdeuschen Bundestagswahlen vom Dezember 90, denn ab diesem Datum könnte man durchaus auch völkerrechtlich von einer Regierung des vereinigten Deutschlands sprechen.
Weiter, Artikel 1 Abs 2. Der Grenzverlauf zu Polen soll durch das vereinigte Deutschland vertraglich mit der Republik Polen bestätigt werden. Nun, ein Hans Dietrich Genscher hat Mitte Nov. 1990 tatsächlich einen Vertrag geschlossen. Der Zaubertrick ist jedoch etwas unklar, da er gewähltes Mitglied einer Bundesrepublik war, die definitiv keine Grenze zu Polen hatte. Und der 4+2 Vertrag trat erst im März 91 in Kraft, durch die Ratifizierung der UDSSR. Von einer Wahl des Herrn Genscher durch die Einwohner der DDR ist nichts bekannt, zumindest vor dem Dezember 90.
Was steht da noch so? Ach ja, die Wirksamkeit der Vier-Mächte Rechte und Verantwortlichkeiten wird — (sieh mal einer an) nur AUSGESETZT
Gesetz zur Bereinigung 2007 läßt vermutlich grüssen.
Den Artikel 10 kann man als 100% erfüllt betrachten, der link führt tatsächlich zu einer Bundesbehörde.
Der Artikel 1, Abs 1 fordert eine Ratifikation auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Nun, der Vertragspartner war mit Wirksammwerdung 12 März 1991 die Bundesrepublik Deutschland, der östliche Bruder, und die phatastischen 4, und alle 6 haben den VERTRAG unterzeichnet, schön.
RATIFIZIERUNGSURKUNDEN aber sind dem Vertrag zufolge nur von FÜNF-5. Die 4 der Siegermächte sind alle vorhanden. Auf Seite 47-49 findet sich ein kurioses „Schriftstück“ . Ein Vogel mit 7 Schwingen als Siegel (eines vereinten Deutschlands???), vorne mal wieder das große Deutsches Reichssiegel. Ein eingeklebtes Datum ala Postfilialestempel von Nebenan. Der Toner war vermutlich `schon leer.
Logisch geht´s auch so, ab dann fehlt eine Paraphe, mindestens, für diese manuelle Einfügung. Denn die beiden Herren hätten auch blanko ohne Datum unterschreiben können. Da das derart plump und auffällig ist, ist/war bewusste Absicht, vermutlich ganz sicher.
Beim Auswärtigen ist nur noch ein Nachnahme, einige Seiten zurück findet sich noch ein Hans Dietrich. Und überhaupt, was soll man bei diesem Datum eigentlich noch sagen? Wann war doch gleich nochmal die Wahl dieser so genannten „Repräsentativen Demokratie“ des damals m² vereinten Deutschland´s, 2 Monate später etwa? Und grünes Licht vom Obersten Sowjet?
Soweit genug der Schmankerl, und nun?
Vorwärts in die Vergangenheit zu Ostpreussen, Königsberg, 80 Mio Entnazifizierungsurkunden, Friedensvertrag mit nicht mehr existenten juristischen Personen, die Kriegsführenden Staaten von damals sind nur noch zu einem Bruchteil existent!, das gibt ne Menge Papierkram.
Interessant wäre, ob denn Artikel 8, Abs. 2, Satz 2, bereits erfüllt wurde. Falls nicht, dann vielleicht eine echte Regierung wählen und keine NGO mehr laut Siegmar G, also die „Richtige“, und dann diese Bedingung erfüllen.
Vielleicht waren Helmut und Hans-Dietrich auch nur Menschen, die vertraglichen Zwängen eine Realität abgewinnen müssen, und der Horst nicht ganz zu verkohlt wie in Ihren Vorträgen, gehören sie doch auch zum deutschen Volk, und Völker bestehen aus Menschen, nichts anderem. Und laut 2+4 Vertrag bzw. dem 4+2 Diktat gibt der 23iger und der 146 doch irgendwie Sinn, auch das Vereine nach 1990 Verfassungswidrig wurden, die Deutschland als Ganzes sehen wollen. Gelebte Wirklichkeit verkündet der Autor Vorwärts in die Vergangenheit darin ja auch, und ganz davon abgesehen, die Situation im vereinigten Wirtschaftsgebiet ist so entsetzlich nicht. Es soll Wirtschaftsgebiete geben, die Besucher aus andereren Wirtschaftsgebieten wegen dem Besitz irgendwelcher Erzeugnisse aus Pflanzen einschläfern, weil es so „Recht“ ist— Suche Akmal Shaikh.
Und ja, alles sind Firmen, auch in den anderen Republiken, nur haben die eben echte Siegel, nix „im Auftrag“. Wie meldet man sich direkt bei D&B an, um eine Nummer zu bekommen, ohne dies beim Gewerbeamt (Stelle) oder beim BRD Notar kund zu tun, um handeln zu dürfen, also der direkte Weg, haben diese Jungs ja scheinbar auch so gemacht, ihre NGO Personal-Company und Sub Contractor anzumelden.
Vielleicht führen viele Wege nach Rom, nicht nur über die Mamutstrecke 146-1919.
Wer kann schon alles wissen, und die Zukunft so minutiös planen.
Vielleicht ist der Neusprech 2+4 Diktat noch nicht wirksam, siehe oben oder eigene Gedanken, und der Michl schläft, so oder so…wie immer halt
Danke für den Beitrag – und den Vertrag incl. Ratifizierungsurkunden hatte ich noch nicht. Interessant vor allem die verschiedenen Unterschriften von H.D. Genscher, wenn man anfängt sich mit dem Thema Namen, (Vor-, Zu-, Familie, groß und klein etc.) zu beschäftigen. Mein Kommentar zum letzten Satz: Wahrscheinlich ist der 2+4 Vertrag wirksam, allerdings für Deutschland oder das vereinte Deutschland aber mitnichten für die BRD. Nur – es ist, wie Sie schreiben, die Ahnung haben, spielen mit und der Großteil der Deutschen hat weder Ahnung noch Interesse dafür. Täuschung ist alles allemal, schon allein wegen der Verwendung unterschiedlicher Begrifflichkeiten für dieses Gebiet hier, ohne klare Definitionen dafür. Das ist kein Zufall.
Sehr interessantes Interview mit Prof. Schachtschneider:
Wie souverän ist Deutschland wirklich? K.-A. Schachtschneider im Gespräch
http://www.youtube.com/watch?v=H_GFXo7aeTM
Bezügl der Akzeptanz:
Hallo Herr Clauss, vielen Dank für die tollen Vorlagen. Habe ähnliche Schriftstücke (angelehnt an die CN vom Oppt mit AGB) abgesandt an Richter und Finanzamt…das ficht da im Moment noch niemanden an. MeinVertrag wurde von einer Dame sogar höflich zurückgewiesen, zusammen mit einer Zahlugnsaufforderung 😉 Ich bleibe trotzdem dran.
Eine Frage…warum sollte es destruktiv meinen Familiennamen zu nennen?
Da ich verheiratet bin habe ich diesen auch freiwillig und bewusst angenommen….was mich zu Frage Nr 2 führt…..
bin ich nun aus Ihrer Sicht Vorname, Frau aus der Familie „angeheiratet“ oder
Vorname, Frau aus der Familie „Geburtsname“?
Ich sehe gar kein Spendenkonato auf der Seite?
Vielen Dank und bitte weiter so 🙂 Libertina
Guten Tag Herr Clauss,
Sie hatten in Ihrem Klardenker vom 27.11.2012 erwähnt, dass Sie bis Ende des Jahres noch Informationen über die Fortschritte Ihrer Stiftungsarbeit veröffentlichen wollen. Ich und möglicherweise auch viele andere Leute wären sehr interessiert etwas darüber zu erfahren. Es würde mich freuen wenn SIe diese Zusicherung, wenn Sie Zeit finden, nachholen würden.
„Groß sind die Werke des Herrn, wer sie erforscht, der hat Freude daran“ Psalm 111, 2
🙂
Hallo Herr Clauss,
ich bekomme bei den wenigen Leuten mit denen ich über die ganze Thematik spreche, immer die Frage, warum die Frage der Souveränität denn so wichtig ist und ob es nicht egal sei, ob die BRD ne Firma oder ein Staat ist. Wie kann man da knallig argumentieren?
Na wenn 80% Steuern kein knalliges Argument sind, dann weis sich auchnicht weiter.
nein es gibt doch einen Unterschied zwischen Privatrecht/Firmenrecht und Staatsrecht/Völkerrecht. Aber die Frage ist, wie argumentiert man Leuten da so, dass sie verstehen, dass es ein großer Unterschied ist ?
Hallo Herr Clauss, auch von mir herzlichen Dank für Ihre Arbeit!
Kann ich diesen Musterbrief auch dem „Schulamt“ schicken wenn meine Kinder zur „schulpflicht“ gezwungen werden?
Viele Grüße,
Petra Reinstadler
@Petra,
kann man machen, ist aber bisher nicht gut ausgegangen.
Wenn Kinder involviert sind, sollte man sich gut vorbereiten. Es wurde in der Vergangenheit nicht immer gezögert, Kinder mit der Polizei abzuholen und der Schule zuzuführen. Auch Sorgerechtsenthebungen sind berichtet.
Leider ist das Thema nicht so der Breitensport wie das Auto, daher tut sich weniger an der Stelle, obwohl es so wichtig ist.
Sehe momentan noch keinen anderen Weg, dem Schulzwang zu entgehen als das Land gen Frankreich zu verlassen. Der bisher einzige EU Staat, der Unschooling unterstützt.
Viel Glück
vielen Dank für Deine liebe Antwort, mal sehen, bei uns ist noch etwas Zeit, aber dieses traumatische Erleben will ich meinem Kind echt nicht antun.
Ich will auch darauf hinweisen, dass in Österreich sehr wohl Homeschooling erlaubt wird, also eine gute Alternative darstellt. Man muss zwischen Schulpflicht und Unterrichtspflicht unterscheiden. Letzteres ist wie in Österreich kein Schulzwang, sehr wohl müssen die Kinder aber nachweislich unterrichtet werden, und in jährlichen Prüfungen ihr Wissen an Schulen beweisen. Soviel ich weiß, ist das aber in Frankreich ebenso, auch in Ungarn und anderen Staaten. Daher würde ich eher dann ein deutschsprachiges Land vorziehen…
Herzliche Grüße
Arnulf
Hallo Herr Clauss,
nochmal auf diesem Wege die Info bzgl. des Schreibens/Termins vom Regierungsdirektor des Bayerischen Landtag Dr. Klaus Unterpaul als Reaktion auf die Petition-Eingabe-Staatsangehörigkeit aus Ihrem Downloadbereich, die ich am 22.11.2012 eingegeben hatte. Die Eingabe ist am Donnerstag, 06.06.2013 zur Behandlung vorgesehen. Die Sitzung findet in München im Maximilianeum, Saal N 501, statt und beginnt um 09:15 Uhr. Die Beratung ist in öffentlicher Sitzung vorgesehen. Leider kann ich aus beruflichen Gründen an dem Termin nicht frei machen, da ich einen Auftrag in Braunschweig habe. Vielleicht möchte jemand von Ihnen oder jemand aus dem „Novertis-Forum“, der Münchennah wohnt und die Petition kennt, hingehen?
Hallo Herr Clauss,
meine Frage bzw. mein Gedanke gehört eigentlich auf alle Seiten, die sich mit der Verabschiedung aus dem System beschäftigen:
!Wir haben Recht, die anderen die Macht!
Lässt sich das FA von einem Schreiben (bedingte Angebotsannahme) beeindrucken? Ich kann es mir nicht vorstellen, dass die dann die Keule in der Schublade lassen würden…
Nicht falsch verstehen: Ich bin einfach nur begeistert von Ihrer (und anderer) Arbeit und ich würde nichts lieber machen als auszusteigen.
Stefan R.
Bevor ich das Schreiben „Akzeptanz“ für das Amsgericht Hameln, bezüglich Prozesskostenhilfe zur Restschuldbefreiung und Mitzuschuss des Jobcenters für ein Jahr, verwende, ist es anzuraten vorher mich polizeilich anzumelden? Ich besitze eine roten Pass.
Vielen Dank für Ihre Antwort, lieber Herr Clauss.
Monika Dauer
Hallo Andreas,
der Text in (C.4c) ist gem. der FZV in die Zulassungspapiere doch NUR dann einzutragen, wenn die persönlichen Angaben über den „Inhaber“ der Zulassungspapiere fehlen.
Eingerahmt:
(C4) Wenn die Zulassungsbescheinigung (ZB) die Daten gem. Abschnitt II.6 Code C.2 NICHT ENTHÄLT, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung
a) der Fahrzeughalter ist;
b) nicht der Fahrzeughalter ist;
c) in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen wird.
Im Abschnitt II.6. steht:
Teil I der Zulassungsbescheinigung KANN (nicht muss!!!! oder enthält!!) ferner die nachfolgenden Angaben enthalten, denen der entsprechende harmonisierte gemeinschaftliche Code vorangestellt wird:
(C) Personenbezogene Daten:
Hier wird unterschieden zwischen (C.2) den Daten des Halters (habe ich unterstellt) und den Daten (C.3) einer: natürlichen/Juristischen Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als HALTER über das Fahrzeug verfügen kann:
Für mich heißt das, werden in der Zulassungsbescheinigung Teil I KEINE personenbezogenen Daten eingetragen, MUSS in Feld (C.4) eingetragen werden, welchen Status der Inhaber der Zulassungsbescheinigung Teil I hat, nämlich Fahrzeughalter oder nicht (a oder b).
Die Angabe von c) ist m.E. überflüssig, weil sie in b) ausgedrückt wird!
Nur dann macht Sinn, dass es eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB2) gibt.
Diese wird nach wie vor als (zwar in Klammern) Fahrzeugbrief bezeichnet! Und soll NICHT im Fahrzeug aufbewahrt werden.
In der FZV wird im Abschnitt II.6 gesagt, dass persönliche Daten in der ZB2 enthalten sein KÖNNEN. Diese werden in (C.2 (m.E. Halter)) (Das ist wichtig!!!!) festgelegt, sind aber als Feld nicht in der ZB2 enthalten.
In (C.3) (und diese sind ausschließlich in der ZB2 vorgesehen, weil vorgedruckt,):
Natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines ANDEREN RECHTSTITELS denn als HALTER über das Fahrzeug verfügen kann:
Es fehlt m.E. der Bezug in (C.2) zum ((Inhaber/Eigentümer)=Halter) des Fahrzeugs. Denn warum sollte (C.3) einen anderen Status dokumentieren sollen? Doch nur, wenn von Seiten der Behörden (wer immer das ist) vorausgesetzt wird, dass es keine ((Inhaber/Eigentümer)=Halter) von Kraftfahrzeugen mehr gibt.
KEINESFALLS ist jedoch eine Eintragung gem. (C.4c) in der ZB2 vorgesehen, wenn nicht gar “nicht zulässig“ !!!
Puh, ich hoffe, ich habe die FZV zusammen mit den beiden ZB richtig gelesen. Da steckt ja doch noch mehr drin, als beim ersten Lesen deines Beitrages.
Avi SProtte
Da stellt sich nur die Frage, warum C2 ff nicht in den Papieren steht.
Und der Inhaber der Zulassungspapiere sagt noch nichts über den Fahrzeughalter aus.
Man kann es drehen und wenden wie mal will. Es ist und bleibt Betr.
(auch int. warum Behörden an den unmögl. St. Punkte setzen.)
udo
Die Vorträge sind alle so hut, dass ich mir diese sicherlich, mehrfach anhören werde und dann agiere.
Was ich schlecht akzeptieren kann, ist die Aussage, dass der Mensch vor Gericht schon verloren hat, wenn er aufsteht bei dem Satz „in der Sache Wolf gegen Meier“ oder wie auch immer. Damit wird der Mensch zur Sache degradiert? Wie soll das denn alternativ heißen? Man könnte die „Sache“ auch mit „Angelegenheit“ ersetzen oder im „Streifall“ Mensch gegen Mensch. Das ist mir zu weit hergeholt und passt aus meiner Sicht nicht zu dem sonst gelungenen Aussagen!
ja das sollte so ersetzt werden und die Frage ist, warum die es nicht tun. Die können nur mit und um tote Sachen verhandeln weil Sie selbst tot sind. Außerdem liegt hier der Kern der Täuschung und die wollen es nicht anders, warum auch, funktioniert doch bisher gut für sie.
Bedeutet das auch, dass der Artikel 146 im GG -eigentlich nur von „natürlichen Personen“ umgesetzt werden kann, und „juristische Personen“ demnach gar nicht das Recht dazu hätten?
grüße Martin
diese frage wurde auch für mich nirgends beantwortet….( hab mir auch andere als andreas clauss reingezogen ) und irgendwie wurde das thema wohl unabsichtlich immer umschifft.
kurzum : auch ich wäre an einer antwort intressiert 😉
gruß
Hallo Herr Clauss,
haben Sie eine Internetadresse eines internationalen Schuldnerregister?
Gruß
Christian Mayer
an dem Thema arbeiten wir gerade. Infos kommen, wenn erfolgreich getestet.
Hallo KlardenkerInnen,
zum Schuldnerverzeichnis kommen wir vielleicht weiter mit
folgendem Link(Beispiel):
http://www.sec.gov/Archives/edgar/data/931106/000104746911001837/a2202445zs-b.htm
…“REGISTRIERUNGSBEHAUPTUNG
UND POSTWIRKSAMER ZUSATZARTIKEL
LAUT DES FORMULARS B
DESSEN DAS WERTPAPIERE-GESETZ VON 1933″(promt-onlineTranslator)
hoffe es hilft
Mario Hilgenfeld
Sehr geehrter Herr Claus,
Sie sagen, dass wir laut Handelsrecht, deren Angebote nicht unbedingt annehmen müssen. (z..B. Finanzamt) Aber haben wir dies nicht bereits getan, wenn wir eine Steuernummer erhalten haben? Haben wir dann noch eine Chance?
Lieben Gruß und Danke für Ihre Interessanten Ausführungen!
Otto Kern
ja das haben wir getan und genau diesen Vertrag sollten Sie kündigen und die St.Nr. zurückgeben, wenn Sie können und da haben die meisten ihr Problem
hallo andreas!
wie meinst du das denn „damit haben die meisten ihr problem“?
ein persönliches oder weil es kein amt in dummland ernst nimmt?
wie war das noch: recht hat der, der die waffen besitzt?!
wie ist es denn rechtlich bei meiner staatsangehörigkeitskündigung der brd, wenn das fa mir gezahlte vorsteuern zurück fordert?
ist die forderung dann hinfällig, wenn ich zwischen der zahlung vom fa und der rückforderung meine mitgliedschaft gekündigt habe?
bitte versteh mich nicht falsch, aber auch du weisst, wie letztendlich mit den mitgliedern der simulation umgegangen wird.
war nicht der einzig erfolgsversprechende weg, jener wie eventuell von matthias dargelegt, nämlich über souveräne gemeinden?
vielen dank für dein engagement und liebe grüsse
rus
Hervorragende Videos. Vielen Dank. Freue mich schon auf das vollständige Interview an einem Stück. Kommt das noch ?
Liegt nicht in meinen Händen oder Einfluss, sondern bei Nuoviso TV, aber ich denke irgendwann schon.
Hallo Herr Clauss,
Ihr Interview ist nun online:
„Tipps für System-Aussteiger“ mit Andreas Clauss
Spielzeit 1,5 Std.
http://www.youtube.com/watch?v=wbvW44cUFp0
Hallo,
zum Thema KfZ-Zulassung ohne Eigentümer und Halternachweis ist es trotz der Richtlinie der EU keine Rechtsänderung, sondern Bestätigung
der bisherigen Praxis, dass die KfZ Papiere keine Legitimationspapiere sind. d.h. aus ihrem Besitz kann kein Recht auf den PKW abgeleitet werden. D.h. werden die Papiere gestohlen, bleibt man trotzdem Halter oder Eigentümer und muß sich neue Papiere besorgen. Allerdings scheint es ein Eigentor für die Behörden zu sein, weil diese nicht automatisch aus dem Besitz eines KFZ Scheines nicht auf den Halter schließen können, sondern Ermittlungen anstellen müssen, wer die tatsächlichen Haltereigenschaften aufweist. Die Steuerpflicht ist an die Haltereigenschaft geknüpft und nicht an die Inhaberschaft der Zulassungspapiere. Diese sind nur ein Indiz. Ich folgere daraus, dass wenn die Änderung überhaupt jemand wahrnimmt, dann gibt es in Zukunft mehr Bürokratie bei Beantwortung der Frage, wer denn Halter ist. Folge: Ausspionieren tatsächlicher Umstände, wie z.B. Versicherungen o.ä. Mit freundlichen Grüßen Odie
Hallo Andreas,
eine Info zur KFZ – Zulassung. Wer oder was ins ein Inhaber ? Wikipedia sagt:
Im Sachenrecht[1] ist der Inhaber der, der eine Sache in seiner Verfügungsgewalt (dem Gewahrsam) hat (Innehabung, corpus). Den Inhaber kennzeichnet der Inhaberwille (Animus rem alteri habendi). Den „Willen, eine Sache für einen anderen zu besitzen“ (nicht für sich selbst).
Gruß matthias
Kurzform dazu:
Eigentum
ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache,
Besitz
ist die tatsächliche Herrschaft über ein Sache.
(aus Creifsfeld – Rechtswörterbuch Beck Verlag)
… habe ich mal in meiner Ausbildung zum Steuerberater gelernt!
Hallo Andreas,
wir haben am 08. April 2013 die Gemeinde Neuhaus (Preußische Provinz Westfalen) wieder aktiviert und die Verfassung von Preußen von 1850 wieder in Kraft gesetzt.
(Artikel 10: Der bürgerliche Tod und die Vermögenseinziehung finden nicht statt.)
Für diese Verfassung wurden Menschen ins Gefängnis geworfen und in Berlin haben Menschen ihr Leben gegeben. Es lohnt sich dafür zu kämpfen. Der Gerichtsreferent Franz Löher aus Neuhaus wurde 1848 wieder aus der politischen Haft entlassen. Später erhielt er für seinen Einsatz für die Verfassung den Adelstitel.
Dort wohnen wieder / noch immer freie Menschen, Inwohner der Gemeinde und freiwillig dem Freistaat Preußen angeschlossene Menschen.
Die Gemeinde Neuhaus wurde von dem völkerrechtswidrigen „Land NRW“ 1957 namentlich unbenannt und 1975 eingemeindet.
Völkerrechtlich (HLKO) besteht noch immer die Gemeinde Neuhaus.
Es besteht wieder eine Verwaltungseinheit des Freistaates Preußen und des (Zweiten) Deutschen Reiches mit der Verfassung von 1871. (Mit Geltungsbereich)
Gruß matthias
Das ist toll und genau der richtige Weg, lass uns da etwas gemeinsam machen.
Hallo Andreas,
wir haben – das habe ich vergessen zu erwähnen – der UN, den fünf Alliierten und 10 Stellen der Company / Firma „BRD“ von der Aktivierung in Kenntnis gesetzt.
Du hast unsere Mail – Adresse. Vielleicht auch – von unserem letzten Gespräch – unsere Telefonnummer. Melde Dich doch einfach mal.
Gruß matthias aus dem Hause ……..
Hallo zusammen,
leider habe ich von Andreas bis heute keine Nachricht erhalten. Ich habe Ihm meine Daten per Mail gesandt.
Gruß matthias aus dem Hause ……..
Lieber Matthias,
habe ich das richtig verstanden, dass die Gemeinde Neuhaus
( Bürgermeister, Beamte) wieder für die Menschen da sind und
eigene Personenausweiße des Deutschen Reiches mit
Staatsangehörigkeit „Preußen“ ausstellen kann. Mich würden
noch weitere Infos sehr interessieren.
Gruß Patricia
@matthias:
Danke für den Hinweis! Ich finde auf der Paderborner Seite von Schloß Neuhaus (bis 1957 Neuhaus) nichts. Bin ich beim falschen „Neuhaus“? Kannst Du eventuell Andreas offizielles senden, damit er das veröffentlichen kann. Das ist ja von großem Interesse. Ich würde sofort bei Euch eine Wohnung kaufen 🙂
LG
Hallo Matthias,
bitte um Kontakt auf verfassung1919@gmail.com
Bin auch Preuße.
Andreas weis bescheid.
Gruß Udo
Hallo Matthias, sage mir bitte, wo die Gemeinde Neuhaus (Anschrift der Gemeindeverwaltung) liegt.
Besten Dank
Annette
Hallo Annette,
jede Gemeinde die nach 1945 eingemeindet wurde ist von den Alliierten / der Firma „BRD“
aufgegeben aber völkerrechtlich noch vorhanden.
Auch die Freistaaten sind völkerrechtlich nicht unter gegangen.
Proklamiert Euch auf die jeweilige Landesverfassung (auf jeden Fall vor 1914)
und die Verfassung des (Zweiten) Deutschen
Reiches von 1871 – als freie Menschen.
Aktiviert die aufgegebene Gemeinde und Ihr seid so frei wie wir.
Unsere Aktivierung ist noch sehr jung. Andreas hat sich bisher nicht gemeldet.
Gruß matthias aus dem Hause ………
mache ich morgen, habe so viel zu tun und komme nicht mehr nach, deswegen kann ich nur hin und wieder und dann auch nur kurz antworten, was viele mails betrifft.
Hallo Andreas,
würde mich gerne mal mit Ihr austauschen, schicke mir doch mal Deine Kontakt Daten ich wohne in Neuhaus (Preußische Provinz Westfalen) !
Liebe Grüße
Udo
steht alles im Impressum
Hallo,
wo genau finde ich das im o.a. Video Anschreiben, Angebotsannahme, im Downloadbereich?
Die Vorlagen habe ich auch gerade gesucht.. Eine Antwort wäre sehr willkommen.
Danke vielmals für die informativen und interessanten Beiträge und die tolle Arbeit, die hier geleistet wird.
Schöne Grüße,
Christopher
die Vorlagen sind im download ganz unten. Das schreiben heißt Akzeptanz.
ganz unten im download, schreiben Akzeptan oder im letzten Klardenker.